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Garantieurkunde Schweiz - Gigaset DX600 A ISDN Bedienungsanleitung

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Garantieurkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Mona-
ten ab Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Gigaset Communications nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhül-
len – soweit im Lieferumfang enthalten)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemässer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separa-
ten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgeliefert
werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset Communications über.
u
Diese Garantie gilt für in der Schweiz
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Gigaset Communications Schweiz
GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn,
Switzerland.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Gigaset Communications haf-
tet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informa-
tionen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr-
lässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Gigaset Communications vor, dem
Kunden den Austausch oder die Repara-
tur in Rechnung zu stellen. Gigaset Com-
munications wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
u
Gigaset Communications behält sich das
Recht vor seine Servicearbeiten durch ein
Subunternehmen ausführen zu lassen.
Anschrift siehe www.gigaset.com/ch/ser-
vice
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
u
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden
sie sich bitte an unsere Hotline Tel.
0848 212 000.
Kundenservice & Hilfe
107

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