Betriebsanleitung
9.12 Fahren auf öffentlichen Straßen
HINWEIS
9.12.1 Radladerausstattung für das Fahren auf öffentlichen Straßen
9.12.2 Teilnahme von Erdbaumaschinen am öffentlichen Straßenverkehr
HINWEIS
9.12.3 Notwendige Fahrerlaubnis
9.12.4 Notwendige Dokumente
Straßenverkehrsordnung beachten!
Für das Fahren mit dem Radlader auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese mitführen.
Folgende Ausstattungen müssen mitgeführt und ggf. vom
Unternehmer dem Radlader beigefügt werden:
Erdbaumaschinen dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie nach der
StVZO und StVO ausgerüstet sind und der Fahrer den entsprechenden
Führerschein besitzt.
Beträgt die bbH weniger als 25 km/h, ist die
Fahrererlaubnis der Führerscheinklasse L erforderlich.
Die zulässige Gesamtmasse bleibt unberücksichtigt.
Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei
Erdbaumaschinen...
... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg die
Führerscheinklasse B erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg die
Führerscheinklasse C1 erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500 kg die
Führerscheinklasse C erforderlich.
Ist die bbH höher als 20 km/h, dann muss das Fahrzeug
ein eigenes Kennzeichen haben.
Ist die bbH niedriger als 20 km/h, muss eine
Kennzeichnung nach StVZO §64 auf der linken Seite des
Fahrzeugs mit folgenden Angaben erfolgen:
•
Warndreieck
•
Verbandskasten
•
Signalweste
•
Unterlegkeil (auf dem Vorderwagen)
•
Betriebserlaubnis des Radladers
•
Betriebs- und Wartungsanleitung des Radladers
•
Fahrerlaubnis des Fahrers, siehe unten,
Abschnitt Notwendige Fahrerlaubnis
•
Vorname / Zuname
•
Firmenname und Firmensitz
•
Betriebserlaubnis
•
Prüfbericht gemäß VGB §50
(Sachkundigenprüfung)
•
Führerschein
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