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Diese Bedienungsanleitung gilt für die Artikelnummer / This user manual is valid for the article number: 30248378 Das neueste Update dieser Bedienungsanleitung finden Sie im Internet unter: You can find the latest update of this user manual in the Internet under: www.eurolite.de 2/15 00041596.DOC, Version 1.1...
- sich die letzte Version der Anleitung im Internet herunter laden 1. EINFÜHRUNG Wir freuen uns, dass Sie sich für eine EUROLITE SBT-3216 19“ Unterverteilung 32A entschieden haben. Wenn Sie nachfolgende Hinweise beachten, sind wir sicher, dass Sie lange Zeit Freude an Ihrem Kauf haben werden.
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Der Aufbau entspricht der Schutzklasse I. Der CEKON-Stecker darf nur an eine CEKON-Steckdose angeschlossen werden, deren Spannung und Frequenz mit dem Typenschild des Gerätes genau übereinstimmt. Ungeeignete Spannungen und ungeeignete Steckdosen können zur Zerstörung des Gerätes und zu tödlichen Stromschlägen führen. Den CEKON-Stecker immer als letztes einstecken.
3. BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG Bei diesem Gerät handelt es sich um eine 19“ Unterverteilung 32A, mit dem sich andere Geräte versorgen lassen. Dieses Produkt ist nur für den Anschluss an 380-400 V, 50 Hz Wechselspannung zugelassen und wurde ausschließlich zur Verwendung in Innenräumen konzipiert. Dieses Gerät ist sowohl für den Mobilbetrieb als auch für Festinstallationen vorgesehen.
4. GERÄTEBESCHREIBUNG 4.1 Features Praktischer 32 A Stromverteiler im 19" Gehäuse Besonders geeignet zum Aufbau großer Stromverteilungen • Zum Rackeinbau werden nur 3 HE benötigt • 32 A Drehstrom Eingang über Anschlussleitung und Stecker • Der Gesamte Verteiler ist über zwei 30 mA Fehlerstromschutzschalter (RCD) abgesichert •...
5. INSTALLATION LEBENSGEFAHR! Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70) und DIN 15560 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden! Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden: 1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht korrodiert sein.