98 Nachrichten austauschen und Outlook verwenden
6.1 E-Mail und Textnachrichten verwenden
Messaging ist der Ort, an dem sich all Ihre E-Mail-Konten und Ihr Textnachrichten-Konto
befinden. Sie können Outlook-E-Mails und Internet-E-Mails über einen ISP (Internet
Service Provider) sowie Textnachrichten senden und empfangen. Sie können auch
bei der Arbeit über eine VPN- (Virtual Private Network) Verbindung auf Ihre E-Mails
zugreifen.
Outlook E-mail einrichten
Wenn Sie das erste Mal ActiveSync auf dem Computer starten, werden Sie vom
Synchronisierungssetup-Assistenten aufgefordert, eine Synchronisierungs-
Partnerschaft einzurichten. Dies ermöglicht Ihnen, Outlook-E-Mails und
andere Informationen zwischen dem Telefon und dem Computer oder dem
Exchange Server zu synchronisieren. Falls Sie bereits eine Synchronisierung
mit Hilfe des Assistenten eingerichtet haben, ist das Telefon bereit, Outlook-
E-Mail zu senden und zu empfangen. Für weitere Informationen über den
Synchronisierungs-Setup-Assistenten siehe "ActiveSync in einen Computer
installieren und einrichten" in Kapitel 3.
Falls Sie noch keine Synchronisierungsbeziehung hergestellt haben, gehen Sie
folgendermaßen vor, um das Telefon so einzurichten, dass Sie Outlook-E-Mail
synchronisieren können:
1.
Wenn Sie eine Funkverbindung (GPRS- oder ISP-Wahl) einrichten und
herstellen möchten, um aus der Entfernung synchronisieren zu können,
folgen Sie den Schritten unter "Verbindung zum Internet herstellen" in
Kapitel 5.
2.
Trennen Sie das Telefon vom Computer oder vom LAN ab. (Bei einer
Funkverbindung muss es nicht abgetrennt werden).
3.
Klicken Sie auf Start > ActiveSync.
4.
Falls Sie E-Mails direkt mit dem Exchange Server oder einem privaten
Netz, z.B. Ihrem Firmennetz, synchronisieren möchten, folgen Sie
den Schritten unter "Outlook-Informationen mit Exchange Server
synchronisieren" in Kapitel 3.
5.
Legen Sie fest, welche Daten synchronisiert werden sollen. Stellen
Sie sicher, dass E-Mail ausgewählt ist. Für weitere Einzelheiten siehe
"Zu synchronisierende Informationen festlegen" in Kapitel 3.