17.1 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Multifunktionswaagen (inkl. Stuhl- und Rollstuhlwaagen) in
Krankenhäusern
Multifunktionswaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern auf-
gestellt sind (z.B. Arztpraxen und Pflegeheimen)
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichtswaagen
Bettenwaagen
Waagen in Dialysestationen
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken und Gesundheitsämter behandelt
(4 Jahre Eichgültigkeit)
Keine Krankenhäuser (Eichgültigkeit unbefristet) sind Dialysestationen, Pflegeheime
und Arztpraxen.
(Angaben aus : „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der Heilkunde")
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4 Jahre
unbefristet
4 Jahre
2 Jahre
unbefristet
MWA-M / MWA-PM-BA-d-1614