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Garantie; Kaminofeninstallation; Anforderungen An Den Aufstellungsort; Bauanmeldung - Storch VULSINI EX RLU-Serie Bedienungsanleitung

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9.

Garantie

Wichtig ist, dass Sie vor Inbetriebnahme des Kaminofens den beiliegenden Garantieschein
durchlesen. Daraus können Sie entnehmen, welche Pflichten erfüllt werden müssen, damit evtl.
Garantieansprüche anerkannt werden.
Schäden, die durch falsche Bedienung entstehen, unterliegen nicht der Garantie.

10. Kaminofeninstallation

10.1 Anforderungen an den Aufstellungsort

Der Kaminofen darf nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, baulichen Umständen
und Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Kaminofens muss die
Grundfläche des Aufstellraumes so gestaltet und groß sein, dass dem Raum jederzeit genügend
Verbrennungsluft zuströmen kann.
Bei der Installation des Kaminofens sind die Landesbauordnungen und die Feuerungsverordnungen zu
beachten. Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger wird Ihnen hierzu die notwendigen Auskünfte erteilen.
Er gibt Ihnen auch die Genehmigung zum Anschluss an den Schornstein.
Der Schornsteinanschluss ist fachgerecht unter Berücksichtigung der Anforderungen aus standards und lokale
vorschriften auszuführen.
Die Aufstellflächen müssen bezüglich Brandschutz sicher ausgebildet sein. So ist die Tragfähigkeit der
Aufstellfläche unter Berücksichtigung des Gewichtes des Kaminofens nachzuweisen.

10.2 Bauanmeldung

Vor der Durchführung einer Neuinstallation eines Schornsteins ist es erforderlich, dass Sie den Bau der
zuständigen Behörde melden. Das für Sie zuständige Bauamt erteilt Ihnen nähere Informationen.

10.3 Kontrolle

Nach Beendigung der Installation/Aufstellung des Kaminofens muss der Bezirksschornsteinfegermeister (in
Bayern auch ein eingetragener Fachbetrieb) immer Ihre Arbeit kontrollieren, noch bevor Sie den Ofen das erste
Mal anzünden können. Dies gilt ungeachtet dessen, ob Sie die Installation mit einem bereits existierenden oder
einem komplett neuen Schornstein durchgeführt haben.

10.4 Schornstein

Der Durchmesser des Rauchabzugs muss mindestens 150 mm betragen.
Wenn Sie die Absicht haben, Ihren Kaminofen an einem bereits existierenden Schornstein aufzustellen, der
sich im Haus befindet, lassen Sie ihn zuerst von einem erfahrenen Schornsteinfeger kontrollieren, damit er
eine eventuelle Renovierung vorschlagen kann.
Das Anschlussrohr muss für eine minimale Rauchtemperatur von 350° C zugelassen sein.

10.5 Abstand von einer brennbaren Wand

Der Mindestabstand des
Kaminofens
von
einer
brennbaren Wand ist angegeben (siehe Tabelle 1.1
Technische Daten und Abmessungen).
Der Mindestabstand vor dem Kaminofen muss mindestens 80 cm
betragen. Wenn Sie den Kaminofen an einer Ziegelwand oder einer nicht brennbaren Wand aufstellen,
kann der Abstand von hinten bis auf 5 cm reduziert werden.
10.6 Fußböden
Vor der Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren
Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn
auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.

10.7 Rauchrohr

Rauchrohre sind eine besondere Gefahrenquelle im Hinblick auf Giftgasaustritt und Brandgefahr. Holen
Sie sich unbedingt für deren Anordnung und Montage den Rat eines konzessionierten Fachbetriebes ein.
Bitte beachten Sie beim Anschluss Ihres Rauchrohres an den Schornstein, im Bereich mit holzverkleideten
Wänden, die entsprechenden Einbaurichtlinien.
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