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Einstellungen für Herumlungern:
In bestimmten Umgebungen, die für die Öffentlichkeit zugängig sind, dürfen keine
unbekannten Personen herumlungern, z. B. auf privaten Parkplätzen, am Eingang
des Rathauses oder eines Regierungsgebäudes. Dazu kann die Verweilerkennung
(„Herumlungern") aktiviert werden, um schnell verdächtige Personen zu erkennen.
1.
Bereich
Klicken Sie auf die Schaltfläche „Herumlungern einstellen", um die nachste-
hende detaillierte Einstellungsseite anzuzeigen.
Konfiguration
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