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Schutz Vor Unbefugtem Gebrauch; Schläuche Und Leitungen; Bedienung; Anforderungen An Den Fahrer - Neumeier NH25 Bedienungsanleitung

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1.5 Schutz vor unbefugtem Gebrauch

Der Gebrauch eines unbeaufsichtigten Laders ist zu verhindern, indem Sie entweder den Zündschlüssel
entfernen oder die Maschine absperren.
1.6 Schläuche und Leitungen
Schläuche und Leitungen müssen an den Lader so installiert werden, dass keine mechanischen oder
thermischen Schäden entstehen. Schläuche und Leitungen müssen vor jedem Gebrauch zuerst geprüft werden.
Schläuche und Leitungen im Bereich des Fahrers und der Arbeit müssen so installiert oder abgedeckt werden,
dass sich der Fahrer nicht verletzen kann, falls die Schläuche oder Leitungen platzen.

1.7 Bedienung

Die Lader dürfen nur gemäß dieser Anleitung bedient werden.

1.7.1 Anforderungen an den Fahrer

Der Lader darf nur von Personen gefahren oder gewartet werden, die:
a) Mindestens 18 Jahre alt sind
b) Psychisch und physisch fit sind
c) eingewiesen wurden, wie der Lader gefahren oder gewartet werden muss und vom jeweiligen
Arbeitsgeber dazu ausgewählt wurden
d) verlässlich die Aufgaben übernehmen, mit denen sie betraut wurden.
Sie müssen die Erlaubnis des Arbeitgebers haben, den Lader zu fahren und zu warten.
1.7.2 Fahrerlaubnis Anforderungen für den Lader
Fahren auf öffentlichen Straßen
Radlader bis zu 20 km/h
- benötigt keine Registration und kann mit einem Führerschein der Klasse L gefahren werden. Die einzige
Anforderung ist eine Fahrerlaubnis, in der steht, dass der Lader eine „selbstfahrende Arbeitsmaschine" ist. Diese
Fahrerlaubnis wird vom jeweiligen Landratsamt oder Verkehrsbehörde ausgestellt. Der Fahrzeughalter muss
eine Versicherung für die Maschine abschließen. Es muss geklärt werden, ob die Maschine in die
Betriebshaftpflichtversicherung mitaufgenommen werden kann oder ob eine separate Versicherung
abgeschlossen werden muss.
Radlader mit 20 - 25 km/h
- dürfen auch mit dem Führerschein der Klasse L gefahren werden. Jedoch benötigt man hierfür eine
Registrierung. Es muss ein grünes Kennzeichen ausgestellt werden und eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein
Muss.
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