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Unzulässige Betriebsbedingungen; Pflichten Des Betreibers; Sicherheitsmaßnahmen Planen Und Kontrollieren; Verletzungsrisiko Minimieren - Comet XRC-4523-OA Originalbetriebsanleitung

4500 watt öl-luft-kühler
Inhaltsverzeichnis

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Für alle Arbeiten an elektrischen Anlagen gelten folgende Grundsätze:
• Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von
durchgeführt werden.
• Elektrische Ausrüstung ist gemäß der örtlichen Bestimmungen mit dem Betriebsnetz zu
verbinden. Angaben des Stromlaufplanes sind zu beachten.
• Gerät wird elektrisch betrieben. Bei fehlerhafter Installation der elektrischen Anlage oder
bei Versagen der Isolierung im Betrieb besteht Lebensgefahr.
• Bei ausgeschaltetem Gerät ist die Einspeisung (Netzteil) nicht vom Stromnetz getrennt.
Diese wird durch Ziehen des Netzsteckers vom Stromnetz getrennt.
• An dem Gerät dürfen keine eigenmächtigen Änderungen vorgenommen werden. Alle ge-
planten Änderungen müssen durch den Hersteller genehmigt werden.
• Nach allen Arbeiten die Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen prü-
fen.
• Änderungen an der Steuerung können den sicheren Betrieb beeinträchtigen. Alle geplan-
ten Änderungen müssen durch den Hersteller genehmigt werden.
2.1.3. Unzulässige Betriebsbedingungen
Unter unzulässigen Betriebsbedingungen kann die Betriebssicherheit des Gerätes nicht gewährleistet
werden. Unzulässige Betriebsbedingungen sind deshalb auf jeden Fall zu vermeiden.
Unter den folgenden Bedingungen ist der Betrieb des Gerätes unzulässig:
• Das Gerät wird nichtbestimmungsgemäß verwendet.
• Das Gerät oder Teile des Gerätes sind beschädigt, die elektrische Anlage ist fehlerhaft
installiert oder die Isolierung ist beschädigt.
• Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sind nicht funktionsfähig oder defekt, unsachgemäß
angebracht oder fehlen.
• Das Gerät arbeitet nicht fehlerfrei.
• Das Gerät wurde eigenmächtig umgebaut oder unzulässig verändert.
• Betriebsparameter wurden unzulässig verändert.
• Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen.
• Verwendung nicht zugelassener Werkzeuge.
• Überschreitung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle.

2.2. Pflichten des Betreibers

2.2.1. Sicherheitsmaßnahmen planen und kontrollieren
Der Sorgfaltspflicht des Betreibers unterliegt es, Sicherheitsmaßnahmen zu planen und deren Ausfüh-
rung zu kontrollieren.
Alle Personen, die Tätigkeiten mit und an dem Gerät ausführen, müssen vom Betreiber an dem Gerät
geschult werden. Sie müssen die Betriebsanleitung lesen und verstanden haben.

2.2.2. Verletzungsrisiko minimieren

Zum Minimieren des Verletzungsrisikos gelten die folgenden Grundsätze:
• Arbeiten an dem Gerät dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
• Das Personal muss für die jeweilige Tätigkeit vom Betreiber autorisiert werden.
qualifizierten
Elektrofachkräften
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