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Allgemeine Sicherheitsvorschriften; Sicherheitshinweise Für Das Verwenderunternehmen; Öle, Fette Und Andere Chemische Substanzen; Restrisiko - Hettich BlueMax Mini Typ 2/6 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Sicherheitsvorschriften

3. Sicherheitshinweise für das Verwenderunternehmen
Alle mit dem Betrieb der Maschine betrauten
Personen (auch Vorgesetzte) müssen sich mit dem
Kapitel „Sicherheitshinweise" vertraut machen. Die
Sicherheitshinweise müssen befolgt werden.
Die Maschine darf nur in einwandfreiem Zustand betrieben
werden. Das Verwenderunternehmen verteilt z. B. für Wartung,
Reinigung oder Reparatur klare Kompetenzen und achtet
auf den geforderten Ausbildungsstand für diesbezügliche
Arbeiten.
Zusätzlich die im Betreiberland gültigen Sicherheits-
vorschriften beachten. Unterlassen Sie Arbeiten, welche die
Betriebssicherheit beeinträchtigen.
Das Bedienungspersonal kontrolliert die Maschine auf
Veränderungen oder Störungen, meldet dies an den
zuständigen Sicherheitsbeauftragten und nimmt die
Maschine, wenn nötig, außer Betrieb.
Es darf für die jeweiligen Arbeiten nur geeignetes Werkzeug
verwendet werden; nach Abschluss der Arbeit Werkzeug
entfernen. Der Aufenthaltsort der Mitarbeiter muss so gewählt
de
werden, dass die Arbeitsvorgänge jederzeit beobachtet werden
können, die Maschine immer sofort angehalten werden kann
und die Sicherheit zu keiner Zeit gefährdet ist.
WARNUNG
Verboten ist:
• In den laufenden Betrieb der Maschine einzugreifen
• Abdeckungen zu entfernen und Schutzeinrichtungen
außer Betrieb zu setzen
• Den freien Zugang zu der Bedienungseinrichtung zu
behindern
• Die Maschine bei eingetretenen Veränderungen, welche die
Sicherheit beeinträchtigen, weiter zu betreiben
• Das Manipulieren oder Umgehen von Schutzeinrichtungen
4. Lärm
Der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel dieser
Maschine liegt bei > 85 dB (A).
WARNUNG
Warnung vor Gehörschäden!
Abhängig von den örtlichen Bedingungen kann ein
höherer Schalldruck entstehen, der Lärmschwerhörigkeit
verursacht!
Das Bedienungspersonal ist mit entsprechenden
Schutzausrüstungen auszurüsten oder durch andere
Maßnahmen zu schützen!
Tragen Sie bei Arbeiten mit der Maschine Gehörschutz!
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5. Öle, Fette und andere chemische Substanzen
Beim Umgang mit Ölen, Fetten und anderen chemischen
Substanzen müssen die dafür geltenden Vorschriften und
Sicherheitsdatenblätter der Hersteller dieser Stoffe bezüglich
Lagerung, Handhabung, Einsatz und Entsorgung beachtet und
eingehalten werden.
Beim Arbeiten mit ätzenden Stoffen ist eine Schutzausrüstung
aus geeignetem Material zu tragen (Schutzbrille,
Gummihandschuhe, Gummistiefel, Schutzkleidung).
Bei Augen- oder Hautkontakt muss die betreffende
Stelle sofort mit viel Wasser gespült werden. Geeignete
Einrichtungen (Augenwaschflasche, Waschbecken, Dusche)
müssen in Arbeitsplatznähe bereitstehen.

6. Restrisiko

VORSICHT
Restgefahren!
Im Umgang mit der Maschine bestehen noch
Restgefahren, die durch Konstruktion nicht beseitigt
werden konnten.
Beachten Sie die Restgefahren in der Technischen
Dokumentation!
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch
können bei ihrer Verwendung Gefahren für den Benutzer oder
Dritte entstehen.
Die Maschine ist zu benutzen:
• Für die bestimmungsgemäße Verwendung
• In sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand
WARNUNG
Verletzungsgefahr!
Niemals Sicherheitseinrichtungen entfernen oder durch
Veränderungen an der Maschine außer Kraft setzen!
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind
umgehend zu beseitigen!
Vor Wartungs- und Reinigungsarbeiten die gesamte
Maschine am Hauptschalter ausschalten und die
Druckluftversorgung trennen!
7. Sicherheitshinweise für das Bedienungspersonal
• Arbeiten an der Maschine dürfen nur von unterwiesenem
Fachpersonal ausgeführt werden
• Es darf nur geschultes oder unterwiesenes Fachpersonal
eingesetzt werden
• Die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten
• Bitte bewahren Sie Erste-Hilfe-Einrichtungen
(Verbandkasten usw.) in greifbarer Nähe auf
• Der Betreiber hat das Bedienungspersonal zum Tragen
persönlicher Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe und feste
Arbeitskleidung) zu verpflichten

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