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Normen Und Vorschriften - ABIG Wärmetechnik Euronova III uni Montage, Einregulierung, Bedienung

Heizzentralen für öl und gas
Inhaltsverzeichnis

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Normen und Vorschriften

Installationshinweise für Ersteller von Hei-
zungsanlagen
1. Allgemeines:
Diese Hinweise gelten für Heißwasser-
erzeuger bis zu einer zulässigen Vorlauf-
temperatur von 120° C nach TRD 702.
2. Installation:
2.1 Bei der Installation der Kesselanlage sind
die Montageanweisungen für Heiß-
wassererzeuger sowie die entsprechen-
den Anweisungen für die sonstigen Bau-
teile zu beachten. Weiterhin sind die je-
weiligen Bauvorschriften der Länder am
Aufstellungsort zu beachten. (LBO)
2.2 Ausrüstung:
Die sicherheitstechnischen Ausrüstun-
gen von Heißwassererzeugern ist nach
TRD 702 Abschnitt 6.1 bis 6.6 durchzu-
führen.
2.3 Beheizung:
Bei der Ausführung der Feuerungs-
einrichtung sind die Anforderungen nach
der TRD 702 einzuhalten.
2.4 Die elektrische Installation muß den VDE-
Vorschriften entsprechen (VDE 0100 +
VDE 0116). Bezügl. Sicherung, Erde und
Hauptschalter gelten die Vorschriften des
zuständigen Elektrizitätsversorgungs-
unternehmen.
3. Wasserdruckprüfung:
Prüfung nach TRD 702.
Die Wasserdruckprüfung kann am Auf-
stellungsort entfallen, da die EURONOVA
komplett montiert angeliefert wird und die
Wasserdruckprüfung im Werk durchge-
führt wurde.
4. Einstellung der Belastung bei automati-
schen Feuerungen:
Der stündliche Brennstoffverbrauch ist
aus der Tabelle „Technische Daten" zu
entnehmen. Hierbei ist ein Mittelwert des
Leistungsbereiches der EURONOVA als
eingestellte Geräteleistung fixiert.
Anforderungen an die Wasserbeschaf-
fenheit
Je nach Wasserbeschaffenheit ist für das Füll-
und Ergänzungswasser eine Enthärtung oder
eine Behandlung mit Mehr-Komponenten-
produkten, Komplexbildnern und/oder Gelaten
erforderlich.
1. Füllwasser
Zur Erstauffüllung kann ein Wasser mit der
Summe Erdalkalien von
wendet werden.
Auslieferungszustand
Die Heizzentrale wird im stabilen Stülpkarton
auf einer Holzpalette geliefert.
Abb. 1
4
5. Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht:
Es sind die jeweils geltenden landes-
rechtlichen Baubestimmungen zu beach-
ten. Hier ist in der Regel die Bauaufsichts-
behörde zuständig.
6. Betrieb und Wartung:
Die Inbetriebnahme der Anlage hat durch
den Ersteller oder einen Sachkundigen zu
erfolgen. Bei der Inbetriebnahme ist Ab-
schnitt 12 der TRD 702 zu beachten. Der
Betreiber der Anlage ist mit ihrer Bedie-
nung vertraut zu machen. Die Bedienungs-
anleitung für die Heizungsanlage ist im
Heizraum sichtbar anzubringen.
7. Zu beachtende technische Regeln:
TRD 411
TRD 412
TRD 702
TRD 721
DIN 4751
Blatt 1
DIN 4755
2. Ergänzungswasser
Sind größere Mengen Ergänzungswasser
erforderlich, muß dieses vorher enthärtet
werden. Die Anforderungen an das
Ergänzungswasser sind:
Summe Erdalkalien:
2 mol/m³ ver-
Sie wird komplett anschlußfertig mit warm
eingestelltem Brenner und auf Wunsch mit in-
stallierter Regelung geliefert und ist geeignet
für den Niedertemperaturbetrieb.
Ein Meßprotokoll, das die ermittelten Leistungs-
daten aufzeigt, ist am Brennergehäuse ange-
bracht (Abb. 2). Trotz warm eingestelltem Bren-
ner muß die Anlage zur Übergabe an den Kun-
den und zur Erstellung eines Meßprotokolles
nachgemessen werden und gegebenenfalls
gem. Abschnitt „Leistungsveränderung der
Heizzentrale", Seite 11, nachreguliert werden.
Zusatzausrüstung (gegen Mehrpreis)
Betriebsstundenzähler
Impulszähler
Fernsteller
NOVATRON II E, IV E
Quarzschaltuhr Woche
NOVATRON II E, IV E
Digitalschaltuhr (2 Kanal)
Ölfeuerungsanlagen
an Dampfkesseln
Gasfeuerungsanlagen
an Dampfkesseln
Dampfkesselanlagen mit
Heißwassererzeuger
Sicherheitseinrichtungen
gegen Drucküberschreitung
- Sicherheitsventile - für
Dampfkessel der Gruppe II
Sicherheitstechnische
Ausrüstung von Warmwas-
sererzeugern mit Vorlauf-
temperatur bis 110° C
Offene und geschlossene
Wasserheizungsanlagen bis
350 kW mit thermostatischer
Absicherung
Ölfeuerungen in Heizungs-
sanlagen
0,3 mol/m³
Best.-Nr.:
68200-001
68200-000
69070-008
69070-013
69070-012
DIN 4756
Gasfeuerungen in Heizungs-
anlagen
DIN 4787
Ölzerstäubungsbrenner
Teil 1
DIN 4788
Gasbrenner mit Gebläse
Teil 2
DIN 18160 Hausschornsteine
Teil 1
Anforderungen, Planung und
Ausführung
DIN 18160 Feuerungsanlagen:
Teil 2
Verbindungsstücke
DIN 18380 VOB: Verdingungsordnung für
Bauleistungen
Teil C: allgemeine technische
Vorschriften für Bauleistungen,
Heizungs- und zentrale Brauch-
wassererwärmungsanlagen
DIN 57116 VDE-Bestimmung für elektri-
sche Ausrüstung von Feue-
rungsanlagen
DVGW
Richtlinien für Gas-
G 260
beschaffenheit
G 600
Techn. Regeln für die Gas
installation (DVGW TRGJ)
Verordnung über Feuerungsanlagen
-
1. Blm Sch V- Heizungsanlagenver-
ordnung §4
-
Einbau und Aufstellung von Wärme-
erzeugern.
Technische Regeln für brennbare Flüssigkei-
ten (TRbF).
3. Kreislaufwasser
Das in der Anlage befindliche Wasser soll
nachstehende Charakteristik aufweisen:
ph-Wert (25°C)
Säurekapazität
0,02 ... 0,5 mol/m³
Sauerstoff O
max. 0,10 mg/l
2
Phosphat P
O
2
2
Natriumsulfit Na
SO
2
3
Abb. 2
9,0 ... 10,0
max. 25 mg/l
10 ... 40 mg/l

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