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Verantwortlichkeit Des Bedieners Oder Besitzers; Sicherheitsvorschriften Für Die Hydraulische Anlage - FERRI TP 51 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Böschungsmäher
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SICHERHEITVORSCHRIFTEN
Nicht unter die Maschine kriechen oder mit Händen und Füßen in fahrende Bewegteile hineinlangen, solang die Ausrüstung
oder der Motor der Zugmaschine arbeitet.
Das Schleudern von Gegenständen kann Personen verletzen, die sich im Wirkungskreis der Ausrüstung aufhalten (mindestens
50 m). Solange sie arbeiten, sollten daher alle Personen fernbleiben.
Bei Feststellen von versteckten Behinderungen darf nicht gearbeitet werden.
Auf steilem Gelände nicht umschalten!
Beim Bergauf- und Bergabfahren nicht schlagartig halten!
Wenigsten einmal im Jahr mit allen Bedienern die Anweisungen noch einmal durchgehen.
Solange die Maschine vom Boden hochgehoben ist, den Fahrersitz nicht verlassen! Vor Verlassen des Fahrersitzes die Maschine
auf Bodenhöhe herunterlassen.
Bei hochgehobener Maschine darf man weder mit Händen noch mit Füßen an beliebige Teile gelangen.
Die Sicherheitsgeschwindigkeit der Maschine hängt vom zu schneidenden Grastyp, von der
Dichte und Höhe des Grases ab.
VORSICHT
Drehgeschwindigkeit mäßigen, wenn auf steilem Gelände, auf überhöhten Bauten, in Gräben
gefahren wird, oder wenn immer Behinderungen oder Schuttreste auf dem Boden auftre-
ten.
VORSICHT
Mit 2 entgegengesetzt fahrenden Maschinen darf nicht gearbeitet werden.
GEFAHR!
3.3.1 Verantwortlichkeit des Bedieners oder Besitzers
Der Besitzer oder Bediener hat dafür zu sorgen, daß das Handbuch allen sonstigen Bedienern vor Betätigen dieser Maschine
beigebracht wird. Neben der Projektierung und speziellen Konfiguration der Maschine, setzen Risikoanalyse und Unfallvorbeugung
Vorsicht, Beachtung und Einsehen durch das beteiligte Personal voraus, sowie freilich eine korrekte Wartung, die sachgemäße
Lagerung der Ausrüstung, der sachgemäße Einsatz und die korrekte Pflege des Materials.
Alle Anweisungen pflichtgemäß durchführen. Die Sicherheit liegt im Interesse eines jeden. Das Befolgen der empfohlenen Si-
cherheitsnormen ermöglicht ein sicheres Arbeiten, sowohl zugunsten der Bediener als auch der im Arbeitsbereich der Maschine
befindlichen Personen. Bediener, die an keinem Schulungstraining teilgenommen haben, haben keine Qualifikation zum Umgang
mit der Maschine.
3.4 Sicherheitsvorschriften für die hydraulische Anlage
Die Wartungsarbeiten und die Reparaturen an der Hydraulikanlage dürfen von gebildetem
Personal durchgeführt werden.
VORSICHT
Evt. durchgescheuerte, abgenutzte oder verschnittene Hydraulikschläuche sowie verbogene Rohre auswechseln.
Unter keinen Umständen improvisierte Reparaturen an der Hydraulik, Anschlüssen oder Rohren mittels Bändern, Klemmen u.ä.
vornehmen.
Vor Beaufschlagen der Hydraulik mit Druck sich unbedingt vergewissern, daß alle Komponenten sachgemäß angezogen und
keine Hydraulikleitungen, Rohre oder Anschlüsse beschädigt sind.
Im Falle von Ölverlust sofort anhalten.
WICHTIG! In keinem Fall mit den bloßen Händen nach Leckagen suchen, sondern immer nur nach Überziehen von passen-
den Handschuhen. Unter starkem Druck stehendes Öl kann in die Haut eindringen und ernsthafte Infektionen hervorrufen. In
diesem Fall muß unverzüglich ein Arzt konsultiert werden.
Nicht mit einem Stück Holz oder Pappe nach dem Druckverlust suchen! Vor allem nicht mit bloßen Händen.
Leitungsrohre auf Dichtigkeit kontrollieren. Bei Verschleiß (oder spätestens alle 6 Jahre) auswechseln
Vor jedem Eingriff an der Hydraulik den Mähkopf auf den Boden legen, den Druck auslassen und die Zugmaschine abstellen.
Gebrauchte Öle und Fette sind nach den gängigen Umweltschutz-Vorschriften zu entsorgen.
Die Geräte, die eine hydraulische Ausrüstung haben, dürfen maximal mit einem Betriebsdruck von 190 bar betrieben werden.
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TP
Rev. 03.00

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