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Barco ClickShare CSE-800 Benutzerhandbuch Seite 6

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Lizenz Dritter (Open Source). Wenn es die jeweiligen Lizenzbedingungen erfordern, können Sie Barco (z. B. die Rechtsabteilung, unter
der oben angegebenen Adresse) dazu auffordern, diesen Code gegen Bezahlung der Kosten für Medien, Versand und Bearbeitung auf
einem physischen Datenträger bereitzustellen.
3.4 Trademarks / Copyright. Alle im Zusammenhang mit der Software verwendeten Marken- und Produktnamen sind Marken oder
eingetragene Marken der jeweiligen (dritten) Inhaber. Darüber hinaus ist die Software durch nationale und internationale Gesetze und
Vertragsbestimmungen geschützt. Das Urheberrecht an den Softwarekomponenten liegt beim jeweiligen ursprünglichen Urheberrechts-
inhaber, jedem weiteren Mitwirkenden und/oder seinem/ihren jeweiligen Beauftragten, der in der Softwaredokumentation, dem Quellcode,
der README-Datei oder anderweitig benannt wird. Sie dürfen keine auf oder in der Software enthaltenen Marken-, Urheberrechts- oder
andere Eigentumshinweise, Legenden oder Logos entfernen oder verdecken oder anderweitig verändern.
3.5 Trade Secrets. Sie erkennen an, dass die Software wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Barco und seinen Lizenzgebern ver-
körpert, und verpflichten sich, solche Geschäftsgeheimnisse, die in der Software und der Dokumentation enthalten sind, ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von Barco in keiner Form an Dritte weiterzugeben, bereitzustellen oder anderweitig zugänglich zu machen. Sie
sind verpflichtet, alle angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz solcher Geschäftsgeheimnisse zu ergreifen.
4. Support
4.1 Principle. Barco ist nicht verpflichtet, Support und Wartung für die Software bereitzustellen, es sei denn, dies ist in einer produkt-
spezifischen EULA enthalten, und/oder in dem Umfang, in dem Sie einen separaten Wartungs- und Supportvertrag abgeschlossen und
die entsprechenden Wartungs- und Support-Gebühren bezahlt haben. Wie in einem Wartungs- und Supportvertrag festgelegt, kann Barco
aufgrund einer unbefugten Nutzung der Software die Bereitstellung eines solchen Supports und einer solchen Wartung untersagen.
4.2 Support policy. Updates oder Upgrades für Wartungsreleases können im Rahmen eines separaten Wartungs- und Supportver-
trags bezogen werden, der Ihnen angeboten wird. Diese Vereinbarungen umfassen zusammen mit dem in einer produktspezifischen
EULA enthaltenen Support die alleinige Haftung von Barco und Ihr einziges Rechtsmittel in Bezug auf den Support und die Wartung der
Software. Sie erklären sich damit einverstanden, Wartungsversionen zu installieren, um Fehler oder Sicherheitsprobleme in der Software
zu beheben, wenn Ihnen diese zur Verfügung gestellt werden. Barco informiert Sie darüber, wenn frühere Versionen der Software nicht
mehr gewartet werden.
4.3 Remote connectivity. Barco kann als wesentliche Voraussetzung für Wartung oder Support fordern, dass die Software über ein
Netzwerk mit Barco verbunden bleibt.
5. Gewährleistung
MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE, DIE GEMÄß DER PRODUKTSPEZIFISCHEN EULA GELTEN KANN, VERSTE-
HEN SIE, DASS DIE SOFTWARE IHNEN IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. BARCO ÜBER-
NIMMT KEINE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, UND LEHNT INSBE-
SONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
UND DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS AB UND GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FREI VON FEHLERN
IST ODER DASS SIE IN DER LAGE SEIN WERDEN, DIE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ZU BETREIBEN ODER DASS
SOLCHE FEHLER VON BARCO KORRIGIERT WERDEN. MIT AUSNAHME DER GESONDERT VEREINBARTEN WARTUNGS- UND
SUPPORTVERPFLICHTUNGEN SIND SIE ALLEIN FÜR ALLE KOSTEN UND AUFWENDUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BE-
HEBUNG, REPARATUR ODER BESCHÄDIGUNG DURCH SOLCHE FEHLER VERANTWORTLICH. IM BEVORSTEHENDEN FALL HAT
DER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IN DEN ANWENDBAREN OPEN-SOURCE-LIZENZEN VORRANG VOR DEN BESTIMMUNGEN DIE-
SER LIZENZVEREINBARUNG.
6. Compliance und Durchsetzung
6.1 Reporting and Audit. Zusätzlich zu den Aufbewahrungspflichten gemäß den bewährten Verfahren erklären Sie sich damit einver-
standen, die Verwendung der Software und die damit zusammenhängenden Abrechnungsmetriken im DRM oder auf andere Weise gemäß
der Vereinbarung zu melden. Sie gewähren Barco und seinen beauftragten Wirtschaftsprüfern auf Kosten von Barco das Recht, Ihren Ein-
satz und Ihre Nutzung der Software während Ihrer normalen Geschäftszeiten zu überprüfen, um Ihre Einhaltung der Lizenzvereinbarung
zu überprüfen. Sollte sich bei einer solchen Prüfung herausstellen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sind Sie
verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Lizenzgebühren zuzüglich der angemessenen Kosten für die Durchführung der Prüfung an
Barco zu entrichten.
6.2 Fair Use Monitor. Sie werden darüber informiert und erkennen an, dass die Software eine Technologie enthält, die die (teilweise
oder vollständige) Reduzierung der Funktionen der Software aus der Ferne ermöglicht (die „Überwachung der angemessenen Nutzung").
Diese Technologie ist ein Hilfsmittel und eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss dieser Lizenzvereinbarung mit Barco.
6.3 Enforcement. Bei Verstoß gegen die Lizenzvereinbarung (einschließlich überfälliger Zahlungen) informiert Barco den dann bekannten
Nutzer über DRM oder auf andere Weise schriftlich, (i) welche Bedingung der Lizenzvereinbarung (einschließlich der Zahlungsbedingun-
gen) verletzt wird; (ii) gewährt eine Frist von 8 Kalendertagen, um einen solchen Verstoß zu beheben, sofern dieser behoben werden kann;
und (iii) teilt mit, welchen Teil der Funktionen Barco beabsichtigt, zu reduzieren (die gesamte Software oder lediglich bestimmte zusätzlich
lizenzierte Funktionen; teilweise oder vollständig), wenn der Verstoß nicht rechtzeitig behoben wird.
6.4 Remedy. Wenn der Verstoß nicht innerhalb der geltenden Fristsetzung behoben wird (oder nicht behoben werden kann), hat Barco die
Möglichkeit, (i) Sie dazu zu veranlassen, zusätzliche Lizenzen zu erwerben, die gemäß der tatsächlichen Nutzung erforderlich sind; (ii) die
Funktionen der Software zu reduzieren, einschließlich der Überwachung der angemessenen Nutzung; oder (iii) die Lizenzvereinbarung,
wie hierin dargelegt, unbeschadet aller anderen Rechtsmittel, die gesetzlich, vertraglich oder durch Eigenkapital zur Verfügung stehen, zu
kündigen.

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