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Gewährleistung - Eaton BD Benutzerhandbuch

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Gewährleistung
Sachmängel
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb
der
Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel
aufweisen,
sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das
Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479
Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere
Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und
Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
3. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich
schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang
zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den
aufgetretenen
Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn
eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel
bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer
berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu
verlangen.
5. Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Art. XI – vom Vertrag zurücktreten
oder die
Vergütung mindern.
Benutzerhandbuch ConnectUPS
TM
Web/SNMP-Karte • 164201405 Rev B
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