2.2 - Toxische Staubvergiftungen
Für Schutzkleidung vom Typ 1 und Typ 2, nach EN ISO 14877: 2002 (D) gilt:
Forschungen haben potentielle Risiken der Bleivergiftung bei ungeschützten Strahlern und in der
Umgebung arbeitenden Personen festgestellt, die durch bleihaltigen Strahlstaub verursacht werden.
Dieser entsteht primär durch Entfernen von bleihaltigen Anstrichen. Auch von Farben, die
Schwermetalle, Asbest und andere toxische Stäube enthalten gehen Gefahren für Leben und
Gesundheit aus. Bleivergiftungen können zum Tod führen: Die maximale Arbeitsplatzkonzentration
wurde mit 0,1 mg/m³ Luft festgelegt (TRGS 900).
Deshalb wird gefordert, dass der Strahlauftragnehmer in jedem Fall feststellt, welche Art von
Anstrichstoffen er zu entfernen hat, und ggf. einen für diese Stoffe zugelassene Strahlhaube oder-Helm
oder ein zusätzliches Atemschutzgerät nutzt.
Die Strahlerhaube Apollo 100CE, kann in Kombination mit Schutzkleidung vom Typ 3 nach EN ISO
14877: 2002 (D) ohne Einschränkungen bei Entstehung dieser Stoffe benutzt werden.
2.3 Gehörschutz
Bei Nutzung der Strahlerschutzhaube ist Gehörschutz zu tragen.
3 Beschreibung der Ausrüstung
Zu einer vollständigen Strahlerschutzhaube gehören in der Minimalversion folgende Komponenten:
Haube mit Kinnriemen, Kopfhalterung und angepaßtes Cape
Atemluftschlauch (ca. 700 mm lang)
Luftversorgungsschlauch (10 m lang) mit Schnellkupplung (weiblich)
Luftregulierventil
4 Vorbereitung
Kontrollieren bzw. bereiten Sie die folgenden Komponenten vor:
(1) Kopfhalterung einstellen.
(2) Schutzscheiben auf richtigen
Sitz kontrollieren.
Cape entfernen (siehe 8.4).
Kopfhalterung vonStrahlerschutzhaube demontieren und einstellen
(siehe 7.2).
Innenscheibe (Austausch siehe 8.1).
Außenscheibe (Austausch siehe 8.2).
3 perforierte Verschleißscheiben (Austausch siehe 8.2).
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