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Technische Daten
22.2
Zuladung/Gewicht
Achtung!
Gefahr der Überladung
Die Fahreigenschaften eines überladenen Fahrzeugs ändern sich drastisch.
Es kann während der Fahrt außer Kontrolle geraten.
Bei Überladung erlischt der Versicherungsschutz und der Garantieanspruch gegenüber
dem Hersteller.
Zulässiges Gesamtgewicht, wie in den Fahrzeugpapieren eingetragen, nicht über-
schreiten.
Hinweis!
•
Fahrzeug vorschriftsmäßig beladen (Kapitel 5.1).
•
Vor Antritt der Fahrt das Fahrzeug wiegen (z. B. auf öffentlicher Fahrzeugwaage).
22.2.1
Zuladung ermitteln
Die Zuladung errechnet sich nach folgender Formel:
•
Zulässiges Gesamtgewicht - (minus) Leermasse/Grundausstattung = Gewicht der Zula-
dung
In der EU gilt für die Zuladung von Fahrzeugen die EU-Richtlinie 97/27/EG; diese Regelungen
entsprechen weitgehend der Norm DIN EN1645-2.
22.2.1.1 Zulässiges Gesamtgewicht
Das zulässige Gesamtgewicht entnehmen Sie bitte Zulassungsbescheinigung Teil I oder
Teil II.
22.2.1.2 Leermasse/Grundausstattung
Die Leermasse setzt sich zusammen aus:
•
Masse des leeren, fahrbereiten Fahrzeugs einschließlich Grundausstattung ab Werk.
•
Enthalten sind hier:
– die Masse des leeren Fahrzeugs inkl. Ersatzrad/Reifenfüllset und Werkzeug
– das Fahrergewicht (75 kg)
– zu 90 % gefüllter Kraftstoffbehälter
– zu 100 % gefüllte Gasflasche (11 kg Füllung + 5 kg Flaschengewicht = 16 kg)
– zu 100 % gefüllter Wassertank (z. B. 25 Liter = 25 kg)
– zu 100 % gefülltes Wassersystem
– zu 100 % gefüllter Boiler (z. B. 11 Liter = 11 kg)
– CEE-Anschlusskabel (4 kg)
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Adria Vans