zu klemmen, um damit zu telefonieren,
oder während der Fahrt SMS, E-Mail oder
andere Dienste bzw. Programme zu nutzen.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen
und Einträgen im Verkehrszentralregister
geahndet.
2.5. Kfz-Freisprecheinrichtungen
Der Gebrauch von Freisprecheinrichtungen
ist grundsätzlich gestattet.
Ein kabelgebundenes Headset ist
keine Freisprecheinrichtung und darf
nicht während der Fahrt verwendet
werden.
Wenn Sie während des Autofahrens
häufiger telefonieren müssen, sollten Sie in
Ihrem Fahrzeug eine Kfz-Freisprechanlage
einbauen lassen. Diese Einrichtung wurde
eigens dafür entwickelt.
Bei Fahrzeugen mit Airbag: Bedenken Sie,
dass das Auslösen des Airbags große Kräfte
freisetzt. Bringen Sie eine fest installierte
Telefonausrüstungen daher weder
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