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KAL-FIRE Fairo ECO-prestige Montageanleitung Seite 102

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Der Abstand zwischen Abgasaustritt und seitlichen oder darüber liegenden Fenstern muss bei Gasverbrauchsapparaten mit
einer Belastung von mehr als 4 KW mindestens 2 m betragen.
In Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, müssen die Abgase mindestens 2 m oberhalb von begehbaren Flächen
ausgestossen werden.
Wird ausnahmsweise eine Aussenwand-Gasverbrauchsapparat unterflur aufgestellt und münden die Verbrennungsluft- und
Abgasöffnungen in einen senkrechten Schacht zum Freien, so ist der Schachtquerschnitt gemäss den Angaben des
Apparateherstellers festzulegen.
Die Abgase dürfen in folgenden Fällen nicht über die Fassade abgeleitet werden:
In überdeckten Durchgängen und Durchfahrten
In Lichtschächten
Unter auskragenden Bauteilen
In Bereichen, die als Explosionszonen ausgewiesen sind
Außenwand-Gasapparate
Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
Legende
1. Abgasaustritt von Außenwand-Gasapparaten mit Nennwärmeleistung gemäß Ziff.8.361
2. Abgasaustritt von Außenwand-Gasapparaten mit Nennwärmeleistung P
3. Zuluftöffnung
4. Lokale Schneehöhen beachten
5. begehbare Flächen (z.B. Gehweg, Spielplatz)
Mindesthöhe Abgasanlage
Untenstehend finden Sie einen Auszug aus den Gasleitsätzen bezüglich der Mindesthöhe der Abgasanlagen.
Anhang 8.4 (zu Ziff.8.165)
Mindesthöhe Abgasanlage (Gasfeuerung mit Nennwärmeleistung bis 40 kW)
Steildächer
≤ 4 kW
N
Mindesthöhe
102

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