Strahlen zu schützen ist. Die ultravioletten Strahlen verursachen auf
ungeschützter Haut dieselben Wirkungen wie ein Sonnenbrand.
Der Bediener ist verpflichtet, alle sich im Schweißbereich
aufhaltenden Personen über die mit dem Schweißen verbundenen
Gefahren aufzuklären und ihnen entsprechende Schutzmittel zur
Verfügung zu stellen.
Es ist von grundlegender Bedeutung für eine ausreichende
Belüftung zu sorgen, vor allem, wenn in geschlossenen
Räumlichkeiten geschweißt wird. Wir raten zur Verwendung
entsprechende Rauchabsauger, um Vergiftungen zu vermeiden, die
auf die während des Schweissens entstehende Gas- und
Rauchentwicklung zurückzuführen sind.
Der Bediener muss alle leicht entflammbaren Materialien aus dem
Arbeitsbereich entfernen, um eventuellen Brandgefahren
vorzubeugen.
Der Bediener DARF NIEMALS BEHÄLTER schweißen, die
ursprünglich Benzin, Schmiermittel, Gas oder ähnliche
entflammbare Substanzen enthalten haben, auch dann nicht, wenn
der Behälter über einen langen Zeitraum hinweg nicht mehr genutzt
worden ist. DIE EXPLOSIONSGEFAHR IST AUSGESPROCHEN
HOCH!
Der Bediener hat über die besonderen Gefahren beim Schweissen
in geschlossenen Räumen informiert zu sein.
Um Stromschläge zu vermeiden, ist folgendes zu beachten: Nie in
feuchten oder nassen Umgebungen arbeiten. Die Schweißmaschine
keinesfalls verwenden, wenn ihre Kabel in irgendeiner Weise
beschädigt sind. Überzeugen Sie sich, dass die Erdung der
Elektroanlage richtig ausgeführt ist und funktioniert. Der Bediener
muss von den geerdeten Metallbestandteilen isoliert sein. Das
Erden des Werkstücks reduziert die Unfallgefahr für den Bediener.
Norm EN 60974-1: Zugewiesene Leerlaufspannung. Während des
Maschinenbetriebs ist die höchste Spannung, mit der man in
Berührung kommen kann, die zwischen den Schweißanschlüssen
gegebene Leerlaufspannung beträgt in unserem Gerät 62V. Die
maximale Leerlaufspannung der Schweißmaschinen wird von
nationalen und internationalen Normen (EN 60974-1) im Hinblick auf
die zu verwendende Schweißstromart, auf ihre Wellenform und auf
die vom Arbeitsplatz ausgehenden Gefahren festgelegt. Diese
Werte sind nicht an die Zünd- und Stabilisierungsspannungen des
Bogens anwendbar, da die sich überlagern könnten.
Die zugewiesene Leerlaufspannung darf bei allen möglichen
Regelungen niemals die in Tabelle (siehe Technische Daten) für die
verschiedenen Fälle hervorgehenden Werte überschreiten.
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