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Gewährleistung; Voraussetzungen; Garantiebedingungen - Schartec Move 600 Montage- Und Betriebsanleitung

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Gewährleistung
Wir sind von der Gewährleistung und der Produkthaftung befreit, wenn ohne unsere vorherige Zustimmung eigene
bauliche Veränderungen vorgenommen oder unsachgemäße Installationen gegen unsere vorgegebenen Montagerichtlinien
ausgeführt bzw. veranlasst werden. Weiterhin übernehmen wir keine Verantwortung für den versehentlichen oder
unachtsamen Betrieb des Antriebs sowie für die unsachgemäße Wartung des Antriebs und des Zubehörs sowie für die
unsachgemäße Wartung des Tores und dessen Gewichtsausgleich. Batterien , Glühlampen und LEDs sind ebenfalls
von den Gewährleistungsansprüchen ausgenommen.
Dauer der Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Garantie ab
Kaufdatum:
3 Jahre
2 Jahre auf Funk und Zubehör
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit nicht. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten beträgt die Garantiefrist sechs Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist.

Voraussetzungen

Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Gerät gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns
vorgegebenen
Vertriebsweg
Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile,
sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Kaufbeleg
gilt als Nachweis für ihren Garantieanspruch.
Leistung
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einen Material-oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen
mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder einen Minderwert zu ersetzen. Ausgeschlossen sind Schäden durch:
unsachgemäßer Einbau und Anschluss
unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen
mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß
fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
normale Abnutzung, Verschleiß oder Wartungsmangel
Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
Verwendung von Teilen fremder Herkunft
Entfernen oder unkenntlich machen der Seriennummer
Ersetzte Teile werden Eigentum des Herstellers

Garantiebedingungen

erstanden
worden
sein.
Der
Garantieanspruch
6
besteht
nur
für Schäden
am

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