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Ganz PixelMaster NR-16F82-8PA-V Benutzerhandbuch Seite 164

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bestimmte Softwarepakete - typischerweise Bibliotheken - der Free Software
Foundation und anderer Autoren, die sich für ihre Verwendung entscheiden. Sie
können es auch verwenden, aber wir empfehlen Ihnen, zuerst sorgfältig darüber
nachzudenken, ob diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License die
bessere Strategie ist, die Sie im Einzelfall verwenden sollten, basierend auf den
folgenden Erläuterungen.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit die Freiheit der Nutzung
und nicht den Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass Sie
die Freiheit haben, Kopien kostenloser Software zu verteilen (und diesen Service
auf Wunsch zu berechnen); dass Sie Quellcode erhalten oder ihn erhalten
können, wenn Sie ihn wünschen; dass Sie die Software ändern und Teile davon in
neuen kostenlosen Programmen verwenden können; und dass Sie darüber
informiert werden, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen vornehmen, die es
Vertriebshändlern verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Diese Einschränkungen führen zu
bestimmten Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verteilen
oder ändern.
Wenn Sie beispielsweise Kopien der Bibliothek kostenlos oder gegen Entgelt
verteilen, müssen Sie den Empfängern alle Rechte geben, die wir Ihnen gegeben
haben. Du musst sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder
erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen
Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, damit sie
diese nach Änderungen an der Bibliothek und deren Neukompilierung mit der
Bibliothek verknüpfen können. Und du musst ihnen diese Begriffe zeigen, damit
sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte mit einem zweistufigen Verfahren: (1) Wir
urheberrechtlich schützen die Bibliothek, und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an,
die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Bibliothek zu kopieren, zu verteilen
und/oder zu modifizieren.
Um jeden Distributor zu schützen, möchten wir sehr deutlich machen, dass es
keine Garantie für die kostenlose Bibliothek gibt. Auch wenn die Bibliothek von
jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, sollten die Empfänger
wissen, dass das, was sie haben, nicht die Originalversion ist, so dass der Ruf
des ursprünglichen Autors nicht durch Probleme beeinträchtigt wird, die von
anderen verursacht werden könnten.
Schließlich stellen Softwarepatente eine ständige Bedrohung für die Existenz
eines freien Programms dar. Wir möchten sicherstellen, dass ein Unternehmen
die Nutzer eines kostenlosen Programms nicht effektiv einschränken kann, indem
es eine restriktive Lizenz von einem Patentinhaber erhält. Daher bestehen wir
darauf, dass jede Patentlizenz, die für eine Version der Bibliothek erworben wird,
mit der in dieser Lizenz festgelegten vollen Nutzungsfreiheit vereinbar sein muss.
Die meisten GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, unterliegen der
normalen GNU General Public License. Diese Lizenz, die GNU Lesser General
Public License, gilt für bestimmte benannte Bibliotheken und unterscheidet sich
deutlich von der normalen General Public License. Wir verwenden diese Lizenz
für bestimmte Bibliotheken, um die Einbindung dieser Bibliotheken in nicht-freie
Programme zu ermöglichen.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft ist, sei es statisch oder über
eine gemeinsame Bibliothek, ist die Kombination der beiden rechtlich gesehen ein
kombiniertes Werk, eine Ableitung der ursprünglichen Bibliothek. Die gewöhnliche
General Public License erlaubt daher eine solche Verknüpfung nur, wenn die
gesamte Kombination ihren Freiheitskriterien entspricht. Die Lesser General
Public License erlaubt lockerere Kriterien für die Verknüpfung von anderem Code
mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "Lesser" General Public License, weil sie weniger
dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen als die normale General
Public License. Es bietet auch anderen Entwicklern freier Software weniger einen
Vorteil gegenüber konkurrierenden unfreien Programmen. Diese Nachteile sind
der Grund, warum wir die normale General Public License für viele Bibliotheken
verwenden. Die Lizenz Lesser bietet jedoch unter bestimmten besonderen
Umständen Vorteile.
So kann es beispielsweise in seltenen Fällen besonders notwendig sein, die
größtmögliche Nutzung einer bestimmten Bibliothek zu fördern, so dass sie zu
einem De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen unfreie Programme
die Möglichkeit haben, die Bibliothek zu nutzen. Ein häufigerer Fall ist, dass eine
freie Bibliothek die gleiche Arbeit leistet wie weit verbreitete unfreie Bibliotheken.
In diesem Fall gibt es wenig zu gewinnen, wenn man die freie Bibliothek auf freie
Software beschränkt, also verwenden wir die Lesser General Public License.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis, eine bestimmte Bibliothek in
nicht-freien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Personen,
eine große Anzahl von freier Software zu nutzen. Beispielsweise ermöglicht die
Berechtigung zur Verwendung der GNU C Library in nicht-freien Programmen viel
mehr Menschen, das gesamte GNU-Betriebssystem sowie dessen Variante, das
GNU/Linux-Betriebssystem, zu verwenden.
Obwohl die Lesser General Public License weniger Schutz vor der Freiheit der
Benutzer bietet, stellt sie sicher, dass der Benutzer eines mit der Bibliothek
verknüpften Programms die Freiheit und die Mittel hat, dieses Programm mit
einer modifizierten Version der Bibliothek auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Änderung. Achten Sie besonders auf den Unterschied zwischen einem "Werk auf
der Grundlage der Bibliothek" und einem "Werk, das die Bibliothek nutzt".
Ersteres enthält Code, der aus der Bibliothek stammt, während letzteres zur
Ausführung mit der Bibliothek kombiniert werden muss.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
ÄNDERUNG VON KOPIEN
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek oder jedes andere
Programm, das einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers oder einer anderen
autorisierten Partei enthält, dass es unter den Bedingungen dieser kleineren
allgemeinen öffentlichen Lizenz (auch "diese Lizenz" genannt) verbreitet werden
darf. Jeder Lizenznehmer wird mit "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder
Daten, die so aufbereitet sind, dass sie bequem mit Anwendungsprogrammen
(die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) zu ausführbaren Dateien
verknüpft werden können.
Die "Bibliothek" bezieht sich auf eine solche Softwarebibliothek oder ein solches
Werk, das unter diesen Bedingungen verbreitet wurde. Ein "auf der Bibliothek
basierendes Werk" bezeichnet entweder die Bibliothek oder ein abgeleitetes
urheberrechtlich geschütztes Werk, d.h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen
Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Änderungen und/oder direkter
Übersetzung in eine andere Sprache. (Nachfolgend ist die Übersetzung ohne
Einschränkung im Begriff "Änderung" enthalten.)
"Quellcode" für ein Werk ist die bevorzugte Form des Werkes, um Änderungen
daran vorzunehmen. Für eine Bibliothek bedeutet vollständiger Quellcode den
gesamten Quellcode für alle darin enthaltenen Module sowie alle zugehörigen Sc
hnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung
und Installation der Bibliothek verwendet werden.
Andere Aktivitäten als das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren fallen nicht unter
diese Lizenz; sie liegen außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Die Ausführung
eines Programms unter Verwendung der Bibliothek ist nicht eingeschränkt, und
die Ausgabe aus einem solchen Programm wird nur dann abgedeckt, wenn sein
Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der
Verwendung der Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben). Ob das wahr ist,
hängt davon ab, was die Bibliothek tut und was das Programm, das die
Bibliothek verwendet, tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek,
wie er bei Ihnen eintrifft, auf jedem Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt,
Sie veröffentlichen auf jeder Kopie deutlich und angemessen einen
entsprechenden Urheberrechtsvermerk und einen Haftungsausschluss; halten Sie
alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, und das Fehlen jeglicher
Gewährleistung intakt; und verteilen Sie eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit
der Bibliothek.
Sie können eine Gebühr für den physischen Vorgang der Übertragung einer Kopie
erheben, und Sie können nach Ihrer Wahl gegen eine Gebühr
Gewährleistungsschutz anbieten.
2. Sie können Ihre Kopie oder Kopien der Bibliothek oder eines Teils davon
ändern und so ein auf der Bibliothek basierendes Werk bilden, sowie solche
Änderungen oder Werke gemäß den Bedingungen des Abschnitts 1 kopieren und
verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie auch alle diese Bedingungen erfüllen:
a) Das modifizierte Werk muss selbst eine Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen die geänderten Dateien mit deutlichen Hinweisen versehen,
aus denen hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben, und das
Datum einer Änderung.
c) Sie müssen veranlassen, dass das gesamte Werk unter den Bedingungen
dieser Lizenz kostenlos an alle Dritten lizenziert wird.
d) Wenn sich eine Einrichtung in der modifizierten Bibliothek auf eine
Funktion oder eine Tabelle von Daten bezieht, die von einem
Anwendungsprogramm, das die Einrichtung verwendet, zu liefern sind,
und nicht als Argument, das bei Aufruf der Einrichtung übergeben wird,
dann müssen Sie sich nach Treu und Glauben bemühen, sicherzustellen,
dass, falls eine Anwendung diese Funktion oder Tabelle nicht liefert, die
Einrichtung weiterhin arbeitet und den Teil ihres Zwecks ausführt, der
sinnvoll bleibt.
(Zum Beispiel hat eine Funktion in einer Bibliothek zur Berechnung von
Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung völlig klar
definiert ist. Daher verlangt der Unterabschnitt 2d, dass jede von der Anwendung
bereitgestellte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird,
optional sein muss: Wenn die Anwendung sie nicht liefert, muss die
Quadratwurzfunktion trotzdem Quadratwurzeln berechnen
Diese Anforderungen gelten für die modifizierte Arbeit als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte dieses Werkes nicht aus der Bibliothek stammen und
vernünftigerweise als eigenständige und getrennte Werke an sich betrachtet
werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese
Abschnitte, wenn Sie sie als separate Werke verteilen. Aber wenn Sie die gleichen
Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein auf der Bibliothek basierendes
Werk ist, muss die Verteilung des Ganzen zu den Bedingungen dieser Lizenz
erfolgen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf das Ganze und
damit auf jeden einzelnen Teil erstrecken, unabhängig davon, wer es geschrieben
hat.
Daher ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte geltend zu machen oder
Ihre Rechte an von Ihnen vollständig geschriebenen Werken anzufechten;
vielmehr ist es die Absicht, das Recht auszuüben, die Verteilung von abgeleiteten
oder kollektiven Werken auf der Grundlage der Bibliothek zu kontrollieren.

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