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Ganz PixelMaster NR-16F82-8PA-V Benutzerhandbuch Seite 161

Inhaltsverzeichnis

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Unterprogrammen und anderen Teilen der Arbeit.
Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was Benutzer automatisch
aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.
Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist die gleiche Arbeit.
2. Grundlegende Berechtigungen.
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des
Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die
genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihre
uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Die
Ergebnisse aus der Ausführung eines abgedeckten Werks fallen nur dann unter
diese Lizenz, wenn die Ergebnisse aufgrund ihres Inhalts ein abgedecktes Werk
darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte auf faire Nutzung oder andere
gleichwertige Rechte an, wie sie vom Urheberrechtsgesetz vorgesehen sind.
Sie dürfen abgedeckte Werke, die Sie nicht übermitteln, ohne Bedingungen
herstellen, betreiben und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt.
Sie dürfen betroffene Werke an Dritte weitergeben, nur um sie dazu zu bringen,
Änderungen ausschließlich für Sie vorzunehmen oder Ihnen die Möglichkeit zu
geben, diese Werke zu betreiben, vorausgesetzt, Sie halten sich an die
Bedingungen dieser Lizenz, indem Sie alle Materialien weitergeben, für die Sie
nicht das Urheberrecht haben. Diejenigen, die so die gedeckten Werke für Sie
herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer
Leitung und Kontrolle tun, zu Bedingungen, die es ihnen untersagen, Kopien Ihres
urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen
anzufertigen.
Das Fördern unter allen anderen Umständen ist nur unter den nachfolgend
genannten Bedingungen zulässig. Eine Unterlizenzierung ist nicht zulässig;
Abschnitt 10 macht sie überflüssig.
3. Schutz der Rechte der Nutzer vor dem Anti-Umgehungsgesetz.
Keine abgedeckte Arbeit darf als Teil einer wirksamen technologischen
Maßnahme im Rahmen eines anwendbaren Rechts angesehen werden, das die
Verpflichtungen aus Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen
WIPO-Urheberrechtsvertrags oder ähnlichen Gesetzen erfüllt, die die Umgehung
solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken.
Wenn Sie ein geschütztes Werk übertragen, verzichten Sie auf jede rechtliche
Befugnis, die Umgehung technologischer Maßnahmen zu verbieten, soweit diese
Umgehung durch die Ausübung von Rechten aus dieser Lizenz in Bezug auf das
betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die
Änderung des Werkes einzuschränken, um gegenüber den Nutzern des Werkes
die gesetzlichen Rechte Ihrerseits oder Dritter, die Umgehung technologischer
Maßnahmen zu verbieten, durchzusetzen.
4. Vermittlung wortgetreuer Kopien.
Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, wie Sie ihn
erhalten, auf jedem Medium übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie auf jeder Kopie
deutlich und angemessen einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk
veröffentlichen; alle Hinweise, aus denen hervorgeht, dass diese Lizenz und alle
gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht zulässigen Bedingungen auf den Code
zutreffen; alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung intakt halten und
allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm zur
Verfügung stellen.
Sie können jeden Preis oder keinen Preis für jede Kopie, die Sie übermitteln,
berechnen, und Sie können gegen eine Gebühr Support oder Garantie anbieten.
5. Fördern von modifizierten Quellversionen.
Sie können ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Änderungen, die
es aus dem Programm hervorbringen, in Form von Quellcode gemäß Abschnitt 4
übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie auch alle diese Bedingungen erfüllen:
a) Die Arbeit muss mit auffälligen Hinweisen versehen sein, aus denen
hervorgeht, dass Sie sie geändert haben, und ein entsprechendes Datum
angeben.
b) Das Werk muss mit deutlichen Hinweisen versehen sein, aus denen
hervorgeht, dass es unter dieser Lizenz und allen unter Abschnitt 7
hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung ändert
die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Mitteilungen intakt zu halten".
c) Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden
lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz gilt daher
zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bestimmungen in
Abschnitt 7 für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon,
wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk auf
andere Weise zu lizenzieren, aber sie hebt diese Erlaubnis nicht auf, wenn
Sie sie separat erhalten haben.
d) Wenn das Werk interaktive Benutzeroberflächen hat, muss jede von ihnen
geeignete rechtliche Hinweise anzeigen; wenn das Programm jedoch
interaktive Benutzeroberflächen hat, die keine entsprechenden rechtlichen
Hinweise anzeigen, muss Ihre Arbeit dies nicht tun.
Eine Zusammenstellung eines gedeckten Werkes mit anderen einzelnen und
unabhängigen Werken, die von Natur aus keine Erweiterungen des gedeckten
Werkes sind und die nicht so kombiniert werden, dass sie ein größeres Programm
bilden, in oder auf einem Volumen eines Speicher- oder Distributionsmediums,
wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus
resultierende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugang oder die
gesetzlichen Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus
einzuschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines
abgedeckten Werks in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz für die
anderen Teile des Aggregats gilt.
6. Fördern von Nicht-Quellformularen.
Sie können ein abgedecktes Werk in Objektcodeform gemäß den Abschnitten 4
und 5 übertragen, vorausgesetzt, Sie übermitteln auch die maschinenlesbare
korrespondierende Quelle gemäß den Bedingungen dieser Lizenz auf eine dieser
Arten:
a) Übermitteln des Objektcodes in einem physischen Produkt (einschließlich
eines physischen Verteilungsmediums), begleitet von der
korrespondierenden Quelle, die auf einem dauerhaften physischen
Medium gespeichert ist, das üblicherweise für den Softwareaustausch
verwendet wird.
b) Übermitteln Sie den Objektcode in einem physischen Produkt
(einschließlich eines physischen Distributionsmediums), begleitet von
einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist und so
lange gültig ist, wie Sie Ersatzteile oder Kundendienst für dieses
Produktmodell anbieten, jedem, der den Objektcode besitzt, entweder (1)
eine Kopie der korrespondierenden Quelle für die gesamte Software in
dem Produkt, das unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften
physischen Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch
verwendet wird, zu einem Preis zu geben, der nicht höher ist als Ihre
angemessenen Kosten für die physische Durchführung dieser
Übertragung der Quelle, oder (2) Zugang zum kostenlosen Kopieren der
korrespondierenden Quelle von einem Netzwerkserver.
c) Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes mit einer Kopie des
schriftlichen Angebots zur Bereitstellung der korrespondierenden Quelle.
Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht gewerblich zulässig und
nur, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz
6b erhalten haben.
d) Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugriff von einem
bestimmten Ort aus (kostenlos oder gegen Gebühr) anbieten, und bieten
Sie gleichwertigen Zugriff auf die korrespondierende Quelle auf die
gleiche Weise über denselben Ort ohne weitere Kosten. Es ist nicht
erforderlich, dass die Empfänger die korrespondierende Quelle
zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der
Objektcode kopiert werden soll, ein Netzwerkserver ist, kann sich der
korrespondierende Quellcode auf einem anderen Server befinden (der von
Ihnen oder einem Dritten betrieben wird), der gleichwertige
Kopiermöglichkeiten unterstützt, vorausgesetzt, Sie halten klare
Anweisungen neben dem Objektcode bereit und sagen, wo Sie den
korrespondierenden Quellcode finden. Unabhängig davon, auf welchem
Server sich die korrespondierende Quelle befindet, bleiben Sie
verpflichtet, sicherzustellen, dass sie so lange verfügbar ist, wie es für die
Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
e) Übermitteln Sie den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung,
vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers, wo der Objektcode und die
korrespondierende Quelle des Werks der Öffentlichkeit kostenlos gemäß
Absatz 6d angeboten werden.
Ein separierbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode von der
korrespondierenden Quelle als Systembibliothek ausgeschlossen ist, muss nicht
in die Übertragung der Objektcodearbeit einbezogen werden.
Ein "Benutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Konsumprodukt", d.h. jedes materielle
persönliche Eigentum, das normalerweise für persönliche, familiäre oder
häusliche Zwecke verwendet wird, oder (2) alles, was zur Eingliederung in eine
Wohnung entworfen oder verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob es sich bei
einem Produkt um ein Konsumprodukt handelt, sind Zweifelsfälle zugunsten der
Deckung zu lösen. Für ein bestimmtes Produkt, das von einem bestimmten
Benutzer erhalten wurde, bezieht sich "normalerweise verwendet" auf eine
typische oder gebräuchliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom
Status des jeweiligen Benutzers oder von der Art und Weise, wie der jeweilige
Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder erwartet oder voraussichtlich
verwenden wird. Ein Produkt ist ein Konsumprodukt, unabhängig davon, ob das
Produkt in erheblichem Umfang gewerblich, industriell oder nicht verbraucht wird,
es sei denn, diese Verwendungen stellen die einzige wesentliche Verwendungsart
des Produkts dar.
"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren,
Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um

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