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Ganz PixelMaster NR-16F82-8PA-V Benutzerhandbuch Seite 163

Inhaltsverzeichnis

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durch eine durch diese Lizenz erlaubte Art und Weise der Herstellung,
Verwendung oder des Verkaufs seiner Mitwirkendenversion verletzt würden,
jedoch nicht Ansprüche umfassen, die nur aufgrund einer weiteren Änderung der
Mitwirkendenversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition beinhaltet
"Kontrolle" das Recht, Patentunterlizenzen in einer Weise zu vergeben, die den
Anforderungen dieser Lizenz entspricht.
Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie
Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um
den Inhalt seiner Mitwirkendenversion zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen,
zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu
modifizieren und zu verbreiten.
In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" eine ausdrückliche
Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht
durchzusetzen (z.B. eine ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent auszuüben, oder
eine Verpflichtung, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Eine solche
Patentlizenz an eine Partei zu "erteilen" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder
Verpflichtung zu treffen, ein Patent nicht gegen die Partei durchzusetzen.
Wenn Sie ein geschütztes Werk übertragen, sich wissentlich auf eine Patentlizenz
stützen und der korrespondierende Quellcode des Werkes für niemanden
kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz über einen öffentlich
zugänglichen Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel zu kopieren ist,
dann müssen Sie entweder (1) die korrespondierende Quelle so verfügbar machen
oder (2) veranlassen, sich den Vorteil der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk
zu entziehen, oder (3) in einer Weise, die den Anforderungen dieser Lizenz
entspricht, die Patentlizenz auf nachgelagerte Empfänger ausweiten. "Wissentlich
vertrauen" bedeutet, dass Sie über tatsächliches Wissen verfügen, dass jedoch für
die Patentlizenz, Ihre Vermittlung des geschützten Werkes in einem Land oder die
Nutzung des geschützten Werkes durch Ihren Empfänger in einem Land, ein oder
mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würden, von denen Sie
Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.
Wenn Sie gemäß oder im Zusammenhang mit einer einzelnen Transaktion oder
Vereinbarung ein geschütztes Werk übertragen oder verbreiten, indem Sie es
beschaffen und einigen der Parteien, die das abgedeckte Werk erhalten, eine
Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des abgedeckten
Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren oder zu übertragen, dann
wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des
abgedeckten Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.
Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie nicht zum Geltungsbereich der
Lizenz gehört, die Ausübung eines oder mehrerer der Rechte, die im Rahmen
dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, verbietet oder von der
Nichtausübung abhängig ist. Sie dürfen ein gedecktes Werk nicht übertragen,
wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des
Softwarevertriebs tätig ist, bei der Sie Zahlungen an den Dritten leisten, die sich
nach dem Umfang Ihrer Tätigkeit bei der Übertragung des Werks richten und bei
der der Dritte einer der Parteien, die das gedeckte Werk von Ihnen erhalten
würden, gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) im Zusammenhang mit
Kopien des von Ihnen übermittelten geschützten Werkes (oder Kopien, die von
diesen Kopien angefertigt wurden), oder (b) in erster Linie für und in Verbindung
mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das geschützte Werk
enthalten, es sei denn, Sie haben diese Vereinbarung getroffen oder diese
Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 erteilt.
Nichts in dieser Lizenz darf so ausgelegt werden, dass es eine stillschweigende
Lizenz oder andere Verteidigungsmaßnahmen ausschließt oder beschränkt, die
Ihnen nach geltendem Patentrecht anderweitig zur Verfügung stehen.
12. Keine Kapitulation der Freiheit anderer.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (ob durch Gerichtsbeschluss,
Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, werden Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz befreit.
Wenn Sie ein abgedecktes Werk nicht übertragen können, um gleichzeitig Ihre
Verpflichtungen aus dieser Lizenz und alle anderen relevanten Verpflichtungen zu
erfüllen, dürfen Sie es daher überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise
Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, eine Lizenzgebühr für die weitere
Übermittlung von denen zu erheben, an die Sie das Programm übermitteln,
besteht der einzige Weg, wie Sie sowohl diese Bedingungen als auch diese
Lizenz erfüllen können, darin, ganz auf die Übermittlung des Programms zu
verzichten.
13. Verwendung mit der GNU Affero General Public License.
Ungeachtet einer anderen Bestimmung dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein
abgedecktes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public
License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verknüpfen
oder zu kombinieren und das entstandene Werk zu übertragen. Die Bedingungen
dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das abgedeckte Werk ist, aber die
besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13,
bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.
14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue
Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Diese neuen
Versionen werden im Geiste der vorliegenden Version ähnlich sein, können sich
aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Bedenken zu lösen.
Jede Version erhält eine eigene Versionsnummer. Wenn das Programm angibt,
dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General Public License "oder
eine spätere Version" auf sie zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen
entweder dieser nummerierten Version oder einer späteren Version, die von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde, einzuhalten. Wenn das Programm
keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie jede
Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde.
Wenn das Programm angibt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche
zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden
dürfen, berechtigt Sie die öffentliche Erklärung des Bevollmächtigten zur
Annahme einer Version dauerhaft, diese Version für das Programm auszuwählen.
Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen
einräumen. Es werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für einen Autor
oder Urheber auferlegt, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.
15. Gewährleistungsausschluss.
ES GIBT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES
NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH
ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER
ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" OHNE JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR
VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGEN
QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE
RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS
LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT
ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN
WARTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN.
16. Haftungsbeschränkung.
IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST DURCH GELTENDES RECHT
VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, WIRD EIN
URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS
PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER ÜBERTRÄGT,
IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT, EINSCHLIEßLICH
ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH
AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES
PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
DATENVERLUSTE, DIE UNRICHTIG GEMACHT WERDEN, ODER VERLUSTE,
DIE VON IHNEN ODER DRITTEN PARTEIEN ERLITTEN WERDEN, ODER EIN
VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN),
SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE ANDERE PARTEI
ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE.
17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.
Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die
Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bedingungen lokale Rechtswirkung
entfalten können, wenden die Überprüfungsgerichte lokales Recht an, das einem
absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem
Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder
Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen Entgelt bei.
ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GNU GERINGERE ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Jedem ist es gestattet, wortgetreue Kopien dieses Lizenzdokuments zu kopieren
und zu verteilen, eine Änderung ist jedoch nicht gestattet.
Dies ist die erste veröffentlichte Version der Lesser GPL.
Sie gilt auch als Nachfolgerin der GNU Library Public License, Version 2, daher
die Versionsnummer 2.1
Präambel
Die Lizenzen für die meisten Programme sind so konzipiert, dass sie Ihnen die
Freiheit nehmen, sie zu teilen und zu ändern. Im Gegensatz dazu sollen die GNU
General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu
ändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Benutzer kostenlos ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, gilt für einige speziell dafür

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