Die zugewiesene Leerlaufspannung darf bei allen möglichen Regelungen
•
niemals die aus Tabelle (siehe Technische Daten) für die verschiedenen Fälle
hervorgehenden Werte überschreiten.
3.
BETRIEBSBEDINGUNGEN
Die Inbetriebnahme der Apparatur darf nur geschultes Personal und nur im
•
Rahmen der technischen Bestimmungen vornehmen. Der Hersteller bürgt nicht
für die durch unfachgemäße Anwendung und Bedienung entstandenen Schäden.
Bei der Wartung und Reparatur verwenden Sie nur Orginalersatzteile der Firma
ALFA IN.
Das Gerät entspricht der Norm EN 61000-3-12.
•
Die Schweissmaschine wurde nach den Normen der Schutzklasse IP 23S
•
geprüft. Die stellt den Schutz von dem Eindringen fester Körper von einem
Umfang grösser als 12 mm sicher. Im weiteren ist sichergestellt, dass das
vertikale Eindringen oder in Schräglage bis 60° fallendem Wasser verhindert
wird.
Die Maschine muss so platziert sein, dass die Kühlluft ohne Behinderung in
•
die Kühlluftkanäle ein- bzw. aus den Kanälen austreten kann. Es ist notwendig
darauf zu achten, dass in die Maschine keine mechanischen, insbesondere
Metallpartikel (z.B. beim Schleifen) angesaugt werden.
Der Bedienungsgriff ist nur zum Rangieren bestimmt, er ist nicht zum
•
Anheben der Maschine dimensioniert.
Bei Überhitzung der Maschine wird automatisch das Schweißen
•
unterbrochen.
Jegliche Eingriffe in die elektrische Anlage, ebenso Reparaturen (Demontage
•
des Netzsteckers, Sicherungsaustausch), darf nur eine berechtigte Person
ausüben.
Die Schweißtechnik ist für eine Netzspannung von 3x400 V, mit einer
•
Toleranzspanne von ± 15% konstruiert.
Der Netzstecker muss der betreffenden Netzspannung entsprechen.
•
Die Steuerkreise, der Gasvorschub und die Gaserhitzung wird von einer
•
selbstständigen Röhrensicherung gesichert. Verwenden Sie nur die Werte und
Charakteristik die auf dem Typenschild Steuertransformator sind.
Es ist notwendig, dass bei der Schweißmaschine einmal alle 6 bzw. 12
•
Monate eine periodische Fristrevision nach einschlägigen Normen durch einen
beauftragten Mitarbeiter durchgeführt wird.
Die Schweißmaschine ist vom Gesichtspunkt der Entstörung vor allem für
•
Industrieräumlichkeiten bestimmt. Im Fall der Benutzung in anderen Räumen
können notwendige Sondermaßnahmen existieren (siehe EN 55011 (CISPR 11) –
Art 2, classe A).
Stabilität der Maschine ist zu kippen bis 10 ° gewährleistet, wenn die
•
folgenden Bedingungen beobachtet sind:
a) Auf der Plattform muss die Gasflasche gut verankert sein und darf eine max.
Höhe von 0,8m haben
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