1 Sicherheit
12
1.4.9
Hinweise zur Abfallentsorgung
Produktabfälle:
Hersteller oder Lieferant konsultieren, um
Informationen über Wiederverwertung oder Recycling
zu erhalten.
Verschmutztes Verpackungsmaterial:
Nach Dekontamination wiederverwenden oder
recyceln. Übergabe an zugelassenes
Entsorgungsunternehmen.
Warnung!
Die Entsorgung muss gemäß den geltenden
lokalen und nationalen Vorschriften erfolgen.
1.4.10
Vorschriften
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 842/2006.
Anlagen klassifiziert gemäß Nr. 1185.
7605323 - v11 - 23082018