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Wartungsanweisung - nordgas ESPRIT 20E Bedienungsanleitung

Gas-kombitherme
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W
ARTUNGSANWEISUNG
Alle Wartungsarbeiten während der GARANTIEZEIT und Umstellung auf andere Gasarten dürfen NUR von
NORDGAS-KUNDENDIENSTMITARBEITERN ausgeführt werden.
NACH dem Garantieablauf dürfen alle Wartungsarbeiten ausser von der Firma NORDGAS alle Partnerfirmen,
autorisiert durch die Fa. Nordgas, sowie von allen konzessionierten Gas-Wasser-Installateurfirmen durchge-
führt werden.
Um immer eine RICHTIG EINGESTELLTE Gastherme zu haben, ist es NOTWENDIG, daß EINMAL JÄHRLICH -
am Besten am Ende der Heizperiode - das Gerät von einem Fachmann überprüft und, wenn erforderlich,
nachgeregelt wird, denn nur so ist ein ÖKONOMISCH EINWANDFREIER BETRIEB möglich. (Jahreswartung)
Bei dieser Wartungsarbeit werden nachstehende Leistungen durchgeführt:
- Überprüfung des Brenners und wenn erforderlich Entfernung von Verbrennungsrückständen am Brenner
- Überprüfung und Reinigung des Wärmetauschers und der Elektroden.
- Kalkgehalt prüfen / Warmwasser-Wärmetauscher entkalken [optional]
- Überprüfung der Zündspannung und Funktionsprüfung
- Dichtheitsprüfung der Wasser- und Gasführenden Rohre und Verschraubungen
- Kontrolle des Gasverbrauchs bei minimaler und maximaler Wärmeleistung
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung der Steuerfunktionen
Die NEUEN LUFTREINHALTEVERORDNUNGEN:
[Abgasmessung lt. Luftreinhaltegesetz]
= Messung der Abgastemperatur, der Emissionswerte von Kohlendioxid und Stickoxid bei kleinster und
größter Heizleistung sowie des Kaminzuges.
[wird nur bei ausdrücklicher Bestellung durchgeführt - bitte unbedingt bei Terminvereinbarung ordern]
B i t t e u m B e a c h t u n g :
L u f t r e i n h a l t e g e s e t z W I E N ( A b g a s m e s s u n g )
Für Geräte ab 15 kW bis 26 kW Nennwärmeleistung:
- Geräte älter als 5 Jahre:
die Messung muß erstmals bis zum 17. 10. 2001 durchgeführt worden sein;
danach jeweils nach 5 Jahren einmal.
- Geräte jünger als 5 Jahre: (gilt ab Erstinbetriebnahme) die Messung muß alle 5 Jahre einmal erfolgen.
Für Geräte ab 26 kW Nennwärmeleistung:
- Die Messung muß alle 2 Jahre einmal erfolgen
L u f t r e i n h a l t e g e s e t z N Ö ( A b g a s m e s s u n g )
Die 1. Überprüfung / Messung muß im Rahmen der erstmaligen Inbetriebnahme erfolgen.
Für Geräte ab 11 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
- Die Messung muß in jedem 2. Kalenderjahr durchgeführt werden (gilt ab Datum der Inbetriebnahme).
Für Geräte ab 50 kW Nennwärmeleistung:
- Die Messung muß in jedem Kalenderjahr durchgeführt werden (gilt ab Datum der Inbetriebnahme).
Abgasmessungen sind KOSTENPFLICHTIG; Sie erhalten von unserem Servicetechniker einen Ausdruck aller
gemessenen Verbrauchswerte.
Der NORDGAS-KUNDENDIENST garantiert die Verwendung von ORIGINAL-ERSATZTEILEN.
ANLAGEN-ENTLEERUNG
Im Falle der Notwendigkeit die Anlage zu entleeren, geht man wie folgt vor:
• Über das Entleerungsventil (12) schließt man einen Schlauch an.
• Das andere Ende des Schlauches führt man in einen ABFLUSS ein.
• Nun wird das Entleerungsventil GEGEN den Uhrzeigersinn geöffnet.
• Nach vollständiger Entleerung schließt man das Ventil wieder.
18
R e g e l u n g u n d S e r v i c e

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Diese Anleitung auch für:

Esprit 20e/ht

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