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Sachwidrige Verwendung; Prüfung Vor Arbeitsbeginn; Prüfung/Wartung - Columbus McKinnon Tigrip TTS Betriebsanleitung

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- Der Bediener sollte immer in einem Sicher-
heitsabstand von einer Armlänge neben dem
Lastaufnahmemittel stehen.
- Bei Nichtgebrauch sind Traversen standsi-
cher abzulegen. Dazu sind ggf. Abstellböcke
zu verwenden.
- Es dürfen nur Kranhaken mit Sicherungsfalle
verwendet werden.
- Die Aufhängeöse des Lastaufnahmemittels
muss im Kranhaken genügend Platz haben
und frei beweglich sein.
- Bei Funktionsstörungen ist das Lastaufnah-
memittel sofort außer Betrieb zu setzen.

SACHWIDRIGE VERWENDUNG

(nicht vollständige Aufl istung)
- Die Tragfähigkeit (WLL) darf nicht über-
schritten werden. Zusammen mit dem
Eigengewicht der Traverse (Tab. 1 oder 2)
inkl. aller Anschlagmittel darf das Gewicht
des Hebegutes die Tragfähigkeit des einge-
setzten Kranes nicht überschreiten.
- An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine
Veränderungen durchgeführt werden.
- Die Benutzung des Lastaufnahmemittels
zum Transport von Personen ist verboten.
- Beim Transport der Last ist eine Pendel-
bewegung (Fig. 1) und das Anstoßen an
Hindernisse zu vermeiden.
- Der Transport von mehr als einer Last
oder einer Last, die sich während des
Transportvorgangs verschieben, lösen bzw.
herabstürzen kann, ist nicht zulässig.
- Es ist verboten Lasten an vorhandenen
Bindedrähten oder Bandagen anzuschlagen
und zu heben!
- Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit
seitlichen Zugkräften ist verboten.
- Die Sicherungsfallen der Haken an den
Traversenenden müssen bei eingehängten
Seilen, Hebebändern oder Ketten immer
geschlossen sein (Fig. 7 und Fig. 8).
- Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe
fallen lassen.
- Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre eingesetzt werden.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitfl ächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
- Es ist darauf zu achten, dass die Oberfl ächen
des Hebegutes, wo das Lastaufnahmemittel
angeschlagen wird, möglichst fett-, farb-,
schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei
sind.
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse, Verformungen und
Verschleiß hin zu überprüfen.
- Die Sicherungsfallen der Haken an den
Traversenenden auf Funktion und Leicht-
gängigkeit prüfen.
GEBRAUCH DES
LASTAUFNAHMEMITTELS
Am Tragmittel hängend ist das Lastaufnah-
memittel so über dem Schwerpunkt der Last
zu positionieren, dass beim Anheben der Last
keine Pendelbewegung eintritt.
Bei Traversen ohne Verstellmöglichkeit muss
sich der Schwerpunkt der Last dazu genau in
Lotrichtung unter der Traversen-Aufängeöse
bzw. bei mehrsträngiger Aufhängung unter
dem Kranhaken befi nden.
Bei Traversen mit Verstellmöglichkeit wird der
Schwerpunkt der Last vorab schätzungsweise
bestimmt und die verstellbaren Anschlagpunk-
te (Lasthaken) werden entsprechend auf dem
Längs- und/oder den Querträgern eingehängt.
Anschließend wird die Last über Seile, Ketten,
Hebebänder usw. mit den Lasthaken der
Traverse verbunden und geringfügig über
den Boden angehoben. Stellt sich dabei eine
Schräglage der Traverse ein, muss die Last
wieder abgesetzt werden und die Lasthaken
entsprechend in ihrer Position verändert
werden. Erst wenn bei einem erneuten
Hebeversuch die Traverse waagerecht bleibt,
darf der Transport weiter durchgeführt wer-
den. Die maximal zulässige Schräglage der
Traverse von 6° darf zu keinem Zeitpunkt
überschritten werden.
PRÜFUNG/WARTUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitfl ächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
Reparaturen dürfen nur von Fachwerk-
stätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach län-
gerer Standzeit ist das Lastaufnahmemittel vor
der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu
veranlassen.
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