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Definition Der Personengruppen - .bock dino Montage- Und Gebrauchsanleitung

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sind die Pflegebetten der Modellreihe dino für die Anwendungsumgebungen 3 bis 5 be-
stimmt. Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist von möglicher
Haftung ausgeschlossen.
Die Trendelenburgfunktion darf ausschließlich durch medizinisches Fachpersonal einge-
setzt werden. Das Pflegebett ist nicht für den Einsatz in Krankenhäusern geeignet. Es ist
ebenfalls nicht für den Transport von Patienten konzipiert. Die Betten sind lediglich inner-
halb des Patientenzimmers - auch während der Lagerung des Patienten - fahrbar, bei-
spielsweise zur Reinigung oder für einen besseren Zugang zum Patienten. Nach der Bewe-
gung die Rollen feststellen und unbedingt in Längsrichtung des Bettes drehen (wichtig für
Trendelenburg-, Antitrendelenburg- und Komfortsitzposition).
Das Bett ist für den Wiedereinsatz geeignet. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise zur
Reinigung, Pflege und Desinfektion in dieser Montage- und Gebrauchsanleitung. Ebenso
sind die Informationen zu den Inspektionen besonders zu beachten.
Achtung: Die Betten haben keine speziellen Anschlussmöglichkeiten für einen Potenzial-
ausgleich. Medizinische elektrische Geräte, die intravaskulär oder intrakardial mit dem
Patienten verbunden sind, dürfen nicht verwendet werden. Der Betreiber der Medizin-
produkte trägt die Verantwortung, dass die Kombination der Geräte die Anforderungen
der EN 60601-1 erfüllt.
Diese Bedienungsanleitung enthält Sicherheitshinweise. Alle Personen, die mit den Bet-
ten arbeiten, müssen den Inhalt dieser Anleitung kennen. Unsachgemäße Bedienung
kann zu Gefährdungen führen.
1.2

Definition der Personengruppen

Betreiber
Betreiber (z.B. Sanitätshäuser, Fachhändler, Einrichtungen und Kostenträger) ist jede na-
türliche oder juristische Person, die die Betten verwendet oder in deren Auftrag das Bett
verwendet wird. Für die Einweisung in die sachgerechte Handhabung des Produktes ist
immer der Betreiber verantwortlich.
Anwender
Anwender sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung oder Produktschulung
berechtigt sind, das Pflegebett zu bedienen oder an ihm Arbeiten zu verrichten. Der An-
wender ist in der Lage mögliche Gefahren zu erkennen bzw. zu vermeiden und den ge-
sundheitlichen Zustand des Patienten zu beurteilen.
Patient / Bewohner
Person mit einer oder mehreren Behinderungen, einer oder mehreren Aktivitätsein-
schränkungen, einer oder mehreren Begrenzungen der Teilnahme oder einer Kombina-
tion hiervon.
5

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