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Planungshinweise - Wolf COB-2 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Hinweise
Es sollten insbesondere aus sicherheitstechnischen Grün-
den für die konzentrische Luft-/Abgasführung und Ab-
gasleitungen nur Original WOLF-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und länderrechtlichen
Vorschriften anzupassen. Fragen zur Installation, insbesondere
zum Einbau von Revisionsteilen und Zuluftöffnungen, sind mit
dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es
vorkommen, dass der im Abgas enthaltene
Wasserdampf an der Luft-/Abgasführung kon-
densiert und zu Eis gefriert. Dieses Eis kann u.
U. vom Dach herabstürzen und dadurch Perso-
nen verletzen bzw. Gegenstände beschädigen.
Durch bauseitige Maßnahmen, wie z.B. durch die
Montage eines Schneefangs ist das Herabfallen
von Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung Geschoße
überbrückt, so müssen die Leitungen außerhalb
des Aufstellraumes in einem Schacht mit einer
Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90
Min. geführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser
Anweisung besteht bei Brandbeanspruchung
von außen die Gefahr, dass Feuer und Rauch in
andere Geschoße übertragen werden können.
Dadurch wiederum besteht Erstickungsgefahr
bzw. die Gefahr von schweren bis lebensgefähr-
lichen Verbrennungen und Vergiftungen.
Brennwertkessel mit einer Luft-/Abgasführung über Dach dürfen
nur im Dachgeschoss oder in Räumen, bei denen die Decke
zugleich das Dach bildet oder sich über der Decke lediglich
dieDachkonstruktionbefindet,installiertwerden.
Für Kessel mit einer Luft-/Abgasführung über Dach, bei denen
sichüberderDeckelediglichdieDachkonstruktionbefindet,
gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer
verlangt, so müssen die Leitungen für die Ver-
brennungsluftzuführung und Abgasabführung
im Bereich zwischen der Oberkante der Decke
und der Dachhaut eine Verkleidung haben, die
ebenfalls diese Feuerwiderstandsdauer hat
und aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht.
Werden die hier genannten Vorkehrungen nicht
getroffen besteht bei Brandbeanspruchung von
außen die Gefahr, dass Feuer und Rauch in
andere Geschoße übertragen werden können.
Dadurch wiederum besteht Erstickungsgefahr
bzw. die Gefahr von schweren bis lebensgefähr-
lichen Verbrennungen und Vergiftungen.
Wird für die Decke keine Feuerwiderstands-
dauer vorgeschrieben, so müssen die Leitun-
gen für die Verbrennungsluftzuführung und
Abgasabführung von der Oberkante Decke
bis zur Dachhaut in einem Schacht aus nicht
brennbaren, formbeständigen Baustoffen oder
in einem metallenen Schutzrohr verlegt werden
(mechanischer Schutz). Werden die hier ge-
nannten Vorkehrungen nicht getroffen besteht
bei Brandbeanspruchung von außen die Gefahr,
dass Feuer und Rauch in andere Geschoße
übertragen werden können. Dadurch wiederum
besteht Erstickungsgefahr bzw. die Gefahr von
schweren bis lebensgefährlichen Verbrennungen
und Vergiftungen.
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36 Planungshinweise

Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung von
brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Bestandteilen ist
nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung keine höheren
Temperaturen als 85°C auftreten.
Achtung
Anschluss an Luft-/Abgasführung
Die Abgasleitungen müssen auf ihren freien Querschnitt
geprüft werden können. Im Aufstellungsraum ist mindestens
eine dementsprechende Revisions- und/oder Prüföffnung in
Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister anzuordnen.
Abgaskaskade
Abgaskaskaden sind nur in raumluftabhängiger Betriebsweise
geeignet. Sie müssen nach EN 13984-1 ausgelegt werden.
Abgastemperaturbegrenzer
Der elektronische Abgastemperaturbegrenzer schaltet bei
einer Abgastemperatur von über 120°C das Gerät ab.
Achtung
Die Luft-/Abgasführung darf ohne Schacht nicht
durch andere Aufstellungsräume geführt wer-
den, da kein mechanischer Schutz gewährleistet
ist. Außerdem besteht bei Brandbeanspruchung
von außen die Gefahr, dass Feuer und Rauch in
andere Geschoße übertragen werden können.
Dadurch wiederum besteht die Gefahr von schwe-
ren bis lebensgefährlichen Verbrennungen und
Vergiftungen.
Schächte, an denen vorher Öl- oder Fest-
brennstoffkessel angeschlossen waren,
müssen durch den Schornsteinfeger gründ-
lich gereinigt werden.Es dürfen keine Stäube
aus Schwefel- oder Rußrückständen auf
der Innenoberfläche des Schornsteins ver-
bleiben. Ist dies nicht möglich, muss eine
getrennte Zuluftführung eingesetzt werden.
Im Fall, dass die Verbrennungsluft über den
gereinigten Schacht angesaugt wird, kann es
aufgrund der Vorbenutzung zu Geruchsbildung
im Aufstellraum kommen.
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder Ab-
gasleitung außerhalb von Schächten durch
Abstandschellen mindestens im Abstand von
50cm zum Geräteanschluss oder nach bzw.
vor Umlenkungen, damit eine Sicherung gegen
Auseinanderziehen der Rohrverbindungen
erreicht wird. Bei Nichteinhaltung besteht die
Gefahr von Abgasaustritt. Dadurch wiederum
besteht Erstickungsgefahr bzw. die Gefahr von
schweren lebensgefährlichen Vergiftungen.
Außerdem können durch herabfallende Teile
Personen verletzt werden bzw. Beschädigungen
am Gerät die Folge sein.
Eine Abgaskaskade ist nur mit geprüfter Abgas-
klappe zugelassen. Bei Betrieb mit undichter
Abgasklappe besteht Erstickungsgefahr bzw.
die Gefahr von schweren bis lebensgefährlichen
Vergiftungen durch ausströmendes Abgas.
Wird die Entstörtaste gedrückt, geht das Ge-
rät wieder in Betrieb. Vor dem Entstören des
Kessels muss die Ursache für die Abschaltung
ermittelet werden. Ein Entstören trotz zu hoher
Abgastemperatur kann zur Zerstörung des Ab-
gassystems führen.
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