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Konformitätserklärung
Der Hersteller
Röhren‐ und Pumpenwerk BAUER Gesellschaft m.b.H.
Kowaldstraße 2, 8570 Voitsberg, Austria
Tel: +43 3142 200‐0; Fax: +43 3142 200‐320/‐340
erklärt, dass die nachstehend genannte unvollständige Maschine
Bezeichnung der Maschine
Maschinentyp/Grundgerät
den einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sinngemäß entspricht.
Bei einer nicht mit Bauer GmbH abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Folgende Normen in derzeit gültiger Fassung wurden sinngemäß angewandt:
DIN EN ISO 12100‐1 Sicherheit von Maschinen ‐ Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze, Teil 1: Grundsätzliche
DIN EN ISO 12100‐2 Sicherheit von Maschinen ‐ Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze, Teil 2: Technische
DIN EN 60204‐1
EN ISO 14121‐1
DIN EN 809
Die zur Maschine gehörenden Unterlagen nach Anhang VII Teil B wurden beigelegt.
Die unvollständige Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass
die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entspricht. Die CE‐Kennzeichnung erfolgt durch den Betreiber als
letztendlichen Hersteller.
Dokumentationsverantwortlicher:
Produktverantwortlicher Konstrukteur
Betriebsanleitung für BAUER Separator
EG‐Konformitätserklärung
nach EG‐Richtlinie 2006/42/EG
Terminologie, Methodik
Leitsätze und Spezifikationen
Sicherheit von Maschinen ‐ Elektrische Ausrüstungen von Maschinen, Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
Sicherheit von Maschinen – Leitsätze zur Risikobeurteilung
Pumpen und Pumpenaggregate für Flüssigkeiten, sicherheitstechnischen Anforderungen
Voitsberg, 17.06.2011
Bauer Separator
Compact
Thomas Theissl, Kowaldstraße 2, 8570 Voitsberg, Austria,
Kaufmännische Leitung
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