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Sicherheit; Pflichten Des Betreibers; Organisatorische Maßnahme; Sicherheitsmaßnahmen Planen Und Kontrollieren - MECALAC AX 8 Betriebsanleitung

Radlader
Inhaltsverzeichnis

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Pflichten des Betreibers

20

Sicherheit

4
Sicherheit
In diesem Kapitel finden Sie Informationen für den sicheren Betrieb mit dem Radlader:
Pflichten des Betreibers (Seite 20)
Sicherheit beim Betrieb (Seite 22)
Hinweise zum Umweltschutz (Seite 28)
Restgefährdung (Seite 29)
Ergänzende Vorschriften (Seite 31)
Qualifikation des Personals (Seite 31)
Sicherheitseinrichtungen (Seite 33)
Bereiche (Seite 38)
Instruktionen für Erste Hilfe (Seite 39)
Verhalten im Brandfall (Seite 39)
4.1
Pflichten des Betreibers
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu den Pflichten des Radladerbetreibers.
4.1.1
Organisatorische Maßnahme
Verwenden Sie in keinem Fall Teile und Zubehöre, die nicht vom Hersteller geliefert,
geprüft und freigegeben sind. Der Einbau und die Verwendung solcher Produkte kann
unter Umständen konstruktiv vorgeschriebene Eigenschaften Ihres Radladers negativ
verändern. So kann gegebenenfalls die aktive und passive Fahrsicherheit beeinträch-
tigt werden. Für Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Originalteilen und
Zubehören entstehen, ist jegliche Haftung des Herstellers ausgeschlossen.
4.1.2
Sicherheitsmaßnahmen planen und kontrollieren
Der Sorgfaltspflicht des Betreibers unterliegt es, Sicherheitsmaßnahmen zu planen und
deren Ausführung zu kontrollieren. Beachten Sie die Grundsätze im Abschnitt
„Radlader störungsfrei betreiben" (Seite 21).
AX 850  Betriebsanleitung  02.03.2016  5400917  B  32414  DE

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