Kombinierte Tisch- und Wippkreissäge
9. Ausserbetriebnahme und Entsorgung
Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und verschrottet werden soll, muss sie deaktiviert und de-
montiert werden, d. h. sie muss in einen Zustand gebracht werden, in dem sie nicht mehr für die Zwecke,
für die sie konstruiert wurde, eingesetzt werden kann.
Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der Grundstoffe der Maschine im Auge behalten.
Diese Stoffe können eventuell in einem Recyclingprozess wiederverwendet werden.
Die Herstellerfirma lehnt jede Verantwortung für eventuelle Personen- oder Sachschäden ab, die durch die
Wiederverwendung von Maschinenteilen entstehen, wenn diese Teile für einen anderen als den ursprüngli-
chen Sachzweck eingesetzt werden.
Deaktivierung der Maschine
Jeder Deaktivierungs- oder Verschrottungsvorgang muss von dafür ausgebildetem Personal durchgeführt
werden.
· Die Maschine in ihre Einzelteile zerlegen
· Jedes bewegliche Maschinenteil blockieren
· Jede Komponente bei kontrollierten Entsorgungsstellen abgeben
· Öl vom T-Getriebe ablassen und umweltgerecht entsorgen
· Gummiteile von der Maschine abbauen und zur Annahmestelle von Gummiteilen bringen
Nach der Deaktivierung und der Blockierung der beweglichen Teile besteht kein weiteres Restrisiko.
Elektrische Bauelemente gehören zum Sondermüll und sind getrennt von der Maschine zu entsorgen.
Bei einem Brand an der elektrischen Anlage des Gerätes sind Löschmittel zu verwenden, die hierfür zugelassen
sind (z.B. Pulverlöscher).
Seite 17