Gefrieren und Lagern
– im Backofen bei der Beheizungsart
"Heißluft" oder bei "Auftauen",
– bei Raumtemperatur,
– in der Kühlzone (die abgegebene Käl-
te wird zum Kühlen der Lebensmittel
genutzt),
– im Dampfgarer.
Flache Fleisch- und Fischstücke kön-
nen angetaut in die heiße Pfanne gege-
ben werden.
Fleisch- und Fischstücke (z. B. Hack-
fleisch, Hähnchen, Fischfilet) so auftau-
en, dass kein Kontakt zu anderen Le-
bensmitteln besteht. Fangen Sie das
Auftauwasser auf, und entsorgen Sie es
sorgfältig.
Obst kann bei Raumtemperatur sowohl
in der Packung als auch in einer zuge-
deckten Schüssel auftauen.
Gemüse kann im Allgemeinen in gefro-
renem Zustand in das siedende Wasser
gegeben oder in heißem Fett gedünstet
werden. Die Garzeit ist aufgrund der
veränderten Zellstruktur etwas kürzer
als bei Frischgemüse.
Auf- oder angetaute Ware nicht
wieder einfrieren. Erst wenn Sie das
Lebensmittel verarbeitet haben (ko-
chen oder braten), können Sie es er-
neut einfrieren!
Schnellkühlen von Getränken
Nehmen Sie Flaschen, die Sie zum
Schnellkühlen in die Gefrierzone legen,
spätestens nach einer Stunde wieder
heraus. Die Flaschen können platzen.
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