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UHC 2.130-34 Dino Bedienungsanleitung Seite 5

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Einklemmgefahr
Beachten Sie bitte, dass beim Zusammen- bzw. Auseinanderfalten des Rollstuhls, beim Einhängen bzw.
Abnehmen der Beinstützen oder beim Abklappen der Seitenteile und beim Betätigen der
Feststellbremse die Gefahr besteht, sich evtl. Finger oder andere Körperteile einzuklemmen.
Achtung! Führen Sie deshalb diese Vorgänge mit größter Sorgfalt aus.
Kipp-Grenzbereich
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich auf ebenem und festem Untergrund konzipiert. Das
Überfahren von Hindernissen wie Rampen, Stufen etc. muss mit größter Vorsicht und unter Mithilfe einer
oder ggf. auch mehrerer Hilfspersonen erfolgen. Vermeiden Sie bei der Benutzung des Rollstuhls
extreme Körperbewegungen. Beugen Sie sich nicht vorne, hinten oder zur Seite über
den Rollstuhl hinaus
Achtung! Kipp- und Sturzgefahr!
Tragehinweise
Zum Befördern des Rollstuhles darf dieser nur am Rahmengestell gehalten werden. Auf keinen Fall
dürfen zum Tragen des Rollstuhles die Beinstützen, die Armlehnen oder die Rückenlehne
verwendet werden! Muss der Rollstuhl mit Insasse über ein Hindernis z.B. eine Treppe transportiert
werden und sind dafür vorgesehene Einrichtungen z.B. Auffahrrampen, Aufzüge vorhanden, so ist das
Hindernis durch Tragen mit zwei Helfern zu überwinden. Ist das Überwinden nur mit einer Hilfsperson
möglich, so muss diese die Antikippstützen (Option Code D-5) so einstellen, dass diese beim Transport
nicht auf den Stufen aufsetzen können, da es sonst zu schweren Stürzen kommen kann. Anschließend
müssen die Antikippstützen wieder korrekt eingestellt werden.
Bremsen
Vor jedem Fahrtantritt muss die Bremsanlage auf einwandfreie Funktion überprüft werden. Zur
Gewährleistung der Betriebssicherheit Ihres Rollstuhles darf die Bremsanlage nur durch autorisiertes
Fachpersonal gewartet und eingestellt werden.
Einstellvorschrift für Kniehebelbremsen
Der Abstand des Bremsklotzes zur Reifenlauffläche, bei einem Reifenluftdruck von 4,5 bar, darf nicht
mehr als 13 mm (lichtes Maß) betragen. Die Bremswirkung von Druckbremsen – da diese direkt auf die
Reifen wirken – kann eingeschränkt sein bei: zu geringem Luftdruck der Reifen, nassen Reifen,
verbrauchten Bremsklötzen oder bei veränderter Achsposition der Hinterräder.
regelmäßig vor jeder Fahrt den Luftdruck der Reifen!
Empfehlung:
Bei vorschriftsmäßig eingestellten Bremsen dürfen sich die Hinterräder unter Betriebsbedingungen nicht
mehr drehen lassen. Sollte dies doch der Fall sein, muss unbedingt vor Antritt der Fahrt die Ursache
(zu wenig Luft, defekte Bremse etc.) behoben werden.
Betätigungskräfte der Kniehebelbremse
Bei der Anpassung des Rollstuhles an den Benutzer ist zu prüfen, inwieweit der Benutzer die
Betätigungskräfte aufbringen kann, um ohne Mühe die Bremsen beidseitig zu betätigen. Im Zweifelsfall
müssen Bremshebelverlängerungen (Option Code D-92) montiert werden, wodurch sich die
Betätigungskräfte erheblich reduzieren. Der Benutzer ist darauf hinzuweisen, dass die Bremshebel nur
zum Zweck der Betätigung der Bremsen ausgelegt sind.
dem Rollstuhl keinesfalls auf den Bremshebeln aufstützen!
Standard-Bereifung
2,5 bar vorne
4,5 bar hinten
Achtung! Beim Ein- und Aussteigen aus
Achtung! Prüfen Sie
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