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Conrad 75 65 71 Bedienungsanleitung Seite 3

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unbedingt beachten, die in dieser Gebrauchsanweisung ent-
halten sind.
• Strom kann tödlich sein!
Niemals unter Spannung stehende Teile berühren! Diese kön-
nen einen elektrischen Schlag verursachen, der zu schweren
Verletzungen oder sogar zum Tod führen kann. Deshalb darf
die Montage nur durch eine Fachkraft erfolgen, die mit den
damit verbundenen Vorschriften (VDE) und Gefahren vertraut
ist.
• Die Hausinstallation muß mit einem vorgeschalteten Fehler-
strom-Schutzschalter ausgerüstet sein.
• Vor allen Elektroarbeiten die zu bearbeitende Installation
spannungslos schalten!
• Die Spannungsversorgung beträgt 230 Volt 50 Hz 10 %.
• Es ist darauf zu achten, daß die Leitungsisolierung der An-
schlußleitungen nicht beschädigt wird, da die Möglichkeit
einer Fehlauslösung (durch Kabelbruch/Kurzschluß oder ge-
quetschte Leitungen) besteht.
• Arbeiten Sie mit dem PIR-Bewegungsmelder nicht in Räumen
oder bei widrigen Umgebungsbedingungen, wobei brennbare
Gase, Dämpfe oder Stäube vorhanden sind oder vorhanden
sein können. Vermeiden Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit, unbe-
dingt ein Feucht- oder Naßwerden des Halogenstrahlers!
• Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen den PIR-Bewe-
gungsmelder auf Beschädigung(en)!
• Beim Öffnen von Abdeckungen oder Entfernen von Teilen,
können spannungsführende Teile freigelegt werden. Es kön-
nen auch Anschlußstellen spannungsführend sein. Vor einer
Wartung, einer Instandsetzung oder einem Austausch von
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Teilen oder Baugruppen muß das Gerät von der Netzspannung
getrennt werden. Eine Wartung oder eine Reparatur an dem
PIR-Bewegungsmelder, darf nur durch eine FACHKRAFT erfol-
gen, die mit den damit verbundenen Gefahren, bzw. den ein-
schlägigen Vorschriften vertraut ist.
• Kondensatoren im Gerät können noch geladen sein, selbst
wenn es von allen Spannungsquellen getrennt wurde.
• Wenn anzunehmen ist, daß ein gefahrloser Betrieb nicht mehr
möglich ist, so ist der PIR-Bewegungsmelder außer Betrieb zu
setzen und gegen unbeabsichtigten Betrieb zu sichern. Es ist
anzunehmen, daß ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich
ist, wenn
- der PIR-Bewegungsmelder sichtbare Beschädigungen auf-
weist,
- der PIR-Bewegungsmelder nicht mehr funktioniert,
- eine längere Lagerung unter ungünstigen Verhältnissen
stattgefunden hat
oder
- schwere Transportbeanspruchungen nicht auszuschließen
sind.
• Der PIR-Bewegungsmelder gehört nicht in Kinderhände!
Achten Sie darauf, daß Kinder keine Gelegenheit erhalten, mit
dem angeschlossenen Bewegungsmelder zu spielen. Kinder er-
kennen die Gefahren nicht, die im Zusammenhang mit elektri-
schen Geräten entstehen können.
• In gewerblichen Einrichtungen sind die Unfallverhütungsvor-
schriften des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu beachten!
• Um unerwünschte Fehlschaltungen auszuschließen, sollte fol-
gendes beachtet werden:
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