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Lenovo 3000 Handbuch Seite 31

Handbuch "sicherheit und gewährleistung"
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Haftungsbegrenzung
Lenovo trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung des
Produkts, 1) während es sich im Besitz des Service-Providers befindet oder
2) in Fällen, in denen der Service-Provider für den Transport verantwortlich
ist, während es sich auf dem Transportweg befindet.
Weder Lenovo noch der Service-Provider ist verantwortlich für Kundendaten,
wie z. B. vertrauliche, private oder persönliche Daten, die auf einem Produkt
vorhanden sind. Solche Daten müssen vor der Wartung oder der Rückgabe des
Produkts entfernt und/oder gesichert werden.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen
von Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist die Haftung von Lenovo unab-
hängig von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch gegen
Lenovo beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahr-
lässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder
auf Grund unerlaubter Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich
zwingenden Haftung begrenzt auf die Höhe der tatsächlichen direkten Schä-
den, die der Kunde erlitten hat, sowie auf die Höhe des Kaufpreises, den der
Kunde für das Produkt gezahlt hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für
Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweg-
lichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von
Lenovo sowie für den Service-Provider.Dies ist der maximale Betrag, für den
Lenovo, die Lieferanten, Reseller und der Service-Provider insgesamt haftbar
gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER
ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH
WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN
WURDE: 1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGEN-
ÜBER DEM KUNDEN; 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON
DATEN DES KUNDEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄ-
DEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN, EIN-
SCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE,
UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST
ERWARTETER EINSPARUNGEN. EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORD-
NUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGREN-
ZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN
UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
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Kapitel 3. Lenovo Gewährleistung

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