Allgemeine Hinweise zur Montage
Brandrauch muss den Rauchwarnmelder ungehindert erreichen können. Beachten Sie dies
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besonders bei Um- und Einbauten in Ihrer Wohnung.
Bei deckenhoher Möblierung sollte jeder Raumteil mit einem Rauchwarnmelder ausgestat-
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tet sein.
Bei Änderung der Raumnutzung (z. B. Wohnzimmer wird zum Schlafzimmer) muss die
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Position eines bereits montierten Rauchwarnmelders auf Übereinstimmung mit den Vor-
schriften überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Dies gilt auch, wenn die Schallausbreitung z. B. durch große Raumteiler oder schallschlu-
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ckende Materialien behindert wird.
Sollte eine Änderung des Montageortes erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an Ihren
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Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung.
Die Montage des Rauchwarnmelders darf nur durch einen Fachmann erfolgen. Der
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Montageort wird dabei durch den Monteur nach den gültigen Vorschriften festgelegt.
Demontieren oder versetzen Sie den Rauchwarnmelder nicht eigenständig.
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Der Abstand von Lampen, offen verlegten Leitungen, Raumteilern, Wänden, Unterziehvor-
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sprüngen, Deckentragbalken, Raumecken usw. muss mind. 50 cm betragen. Beachten Sie
dies, wenn Sie Änderungen bei Ihrer Einrichtung vornehmen. Bei beengten Verhältnissen,
zum Beispiel im Flur, kann der Wert für die Umfeldüberwachung reduziert sein!
Montage
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