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SICHERHEITSDATENBLATT
CALCIUMCARBID
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR
Klasse
UN-Nr.
Verpackungsgruppe
Richtiger technischer Name
(Offizielle Benennung für die Beförderung)
Calcium carbide
15. VORSCHRIFTEN
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien
Gesetzliche Grundlage/Liste
Symbol(e):
R-Sätze
S-Sätze
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse

16. SONSTIGE ANGABEN

Zulassung
Europa (EINECS/ELINCS)
USA (TSCA)
Kanada (DSL)
Australien (AICS)
Japan (MITI)
Korea (TCCL)
Philippinen (PICCS)
China
Stand: 2016
V2.1/DE
4.3
1402
II
Die Einstufung des Produktes wurde nach dem Berechnungs-
verfahren der Zubereitungsrichtlinie 88/379/EWG ermittelt.
Xi
Reizend
F
Leichtentzündlich
R41
Gefahr ernster Augenschäden.
R37/38
Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
15
Reagiert mit Wasser unter Bildung
hochentzündlicher Gase.
S22
Staub nicht einatmen.
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S8
Behälter trocken halten.
S43
Zum Löschen trockenen Sand verwenden. Kein
Wasser verwenden.
S37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
WGK 1 - schwach wassergefährdend
(Einstufung nach VwVwS, Anhang 2)
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
gelistet/registriert
(91/155/EWG)
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