TIPP
Wenn Sie den Akku für längere Zeit lagern möchten, lesen Sie sich bitte die nach-
stehenden Abschnitte durch und befolgen Sie die Sicherheitshinweise.
• Für den Nickel-Metallhydrid-Akku
• Für den Lithium-Ionen-Akku
● Achten Sie darauf, den Akku zu entfernen, wenn er nicht benutzt wird, sodass bei
Lagerung des Rollstuhls das Antriebssystem nicht versehentlich eingeschaltet werden
kann.
● Verwenden Sie zur Aufbewahrung des abgetrennten
Akkus stets die Schutzkappe. Freiliegende Kontak-
te können Kurzschlüsse verursachen und zu einem
Brand oder Akkubruch führen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise unter Punkt „1.5.15. Transport und Lagerung des Rollstuhls" auf
den Seiten 22 bis 24.
9.5. Flugreisen mit Rollstuhl
Sobald feststeht, dass Sie mit dem Flugzeug reisen werden, sollten Sie Ihre Fluggesellschaft im Vo-
raus davon in Kenntnis setzen, dass Sie einen Elektro-Rollstuhl benutzen, und die Anweisungen der
Fluggesellschaft befolgen. Bei Ihrer Anmeldung sollten Sie Ihrer Fluggesellschaft auch gleich alle er-
forderlichen Informationen zu Ihrem Rollstuhl mitteilen. Dies gilt insbesondere für die nachgenannten
Spezifikationen des von Ihnen verwendeten Akkus:
■ Nickel-Metallhydrid-Akku (auf dem Etikett bezeichnet mit dem Kürzel „Ni-MH")
Modell
JWB2
Spannung
24 V
Kapazität
6,7 Ah
Typ
Trockenbatterie mit eingebautem Mikrocomputer
■ Lithium-Ionen-Akku (auf dem Etikett bezeichnet mit dem Kürzel „Li–ion 00")
Modell
ESB1
Spannung
25 V
Kapazität
11.8 Ah (280 Wh)
Typ
Trockenbatterie mit eingebautem Mikrocomputer
Zum Lithium-Ionen-Akku
Es kann Einschränkungen in Bezug auf die Mitnahme des Lithium-Ionen-Akkus an Bord des Flug-
zeugs oder dessen Aufgabe als Gepäck geben. Sie sollten sich im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft
darüber informieren.
„7.2. (3) Lagerung des Akkus"
„8.2. (3) Lagerung des Akkus"
WARNHINWEIS
Protective cap
69
9