In den folgenden Umgebungen und Situationen sollten Sie die Hilfe einer Begleitperson in Anspruch
nehmen, die den Rollstuhl für Sie bedient.
Lassen Sie sich in solchen Fällen von einer Begleitperson begleiten. In solchen Situationen alleine zu
reisen, kann zu Verletzungen führen.
Prüfen Sie darüber hinaus, ob auf den Straßen, die Sie täglich benutzen, die nachstehend genannten Ge-
fahren bestehen. Ist dies der Fall, sollten Sie diese Gebiete vermeiden und einen alternativen Weg wählen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit sollten stets die Umgebungsbedingungen geprüft werden.
1.5.6. Nutzung des Rollstuhls auf öffentlichen Straßen
● Rollstuhlfahrer, die ihren Rollstuhl im Freien nutzen, gelten verkehrsrechtlich gesehen als
Fußgänger. Stellen Sie daher sicher, dass die für Fußgänger geltenden (Verkehrs)regeln
eingehalten werden.
● Achten Sie auf Autos, Fahrräder und Fußgänger, wenn Sie sich auf öffentliche Straßen
begeben. Nehmen Sie dabei insbesondere auf Fußgänger Rücksicht.
● Der Rollstuhl darf zwar auf Fußgängerwegen
genutzt werden, aber nicht auf Straßen, die für
Fußgänger nicht erlaubt sind (Fahrbahnen für
Kraftfahrzeuge, in der Fahrbahnmitte usw.).
● Wenn die Straße über einen Bürgersteig
verfügt, nutzen Sie den Rollstuhl auf dem
Bürgersteig.
● Verfügt die Straße nicht über einen Bürger-
steig, nutzen Sie den Rollstuhl auf dem für
Fußgänger bestimmten Seitenstreifen.
● Verfügt die Straße auch nicht über einen Sei-
tenstreifen, nutzen Sie den Rollstuhl auf der
von Fußgängern genutzten Straßenseite.
● Sind zwei oder mehrere Rollstühle gemeinsam
u n t e r w e g s , s o l l t e n d i e R o l l s t ü h l e n u r
hintereinander und mit ausreichendem Abstand
zwischen den Rollstühlen bewegt werden. Die
Rollstühle sollten nicht nebeneinander fahren.
● Achten Sie beim Anfahren oder Rückwärtsfahren auf andere Personen und Hindernisse
in Ihrer Umgebung.
● Es ist extrem gefährlich, enge Straßen ohne Bürgersteig zu befahren. Wählen Sie nach
Möglichkeit einen sichereren Weg.
WARNHINWEIS
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