Diese Unterlagen müssen stehts beim Gerät bereit liegen, so dass man im
zweifelsfalle jederzeit nachschlagen kann. Wenn das Gerät verkauft oder an
Dritte
weitergereicht
wird,
müssen
diese
Unterlagen
immer
gleichzeitig
mitgereicht werden, damit der neue Eigentümer sich mit den Handhabungen
und Warnungen vertraut machen kann.