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Aufstellung Und Platzbedarf - Ullmann UK P 20 J Montage- Und Betriebsanleitung

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Montage- und Betriebsanleitung
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Im Scheitholz-Braunkohle-Betrieb:
Der Holzpellet-Heizkessels UK P 20 J arbeitet im Scheitholz-Braunkohle-Betrieb nach dem Prinzip
des oberen Abbrands und ist serienmäßig mit einem Sicherheitswärmetauscher ausgestattet.
Der Kessel wird durch die Heiztür mit dem Brennstoff befüllt. Durch die Primärluftklappe in der
Aschetür wird dem Brennstoff die zum Verbrennen notwendige Luft zugeführt. Die Asche fällt in
den Aschekasten unter der Brennkammer und kann anschließend leicht entsorgt werden. Es ist
stets darauf zu achten, dass im Aufstellungsraum immer ausreichend Frischluft zur Verfügung
steht, um den Bedarf an Verbrennungsluft zu decken. Der maximale Unterdruck von 3Pa im
Aufstellungsraum darf nicht überschritten werden. Die bauaufsichtlichen Bestimmungen zur Be-
und Entlüftung von Heizräumen, sowie die Feuerungsverordnung der jeweiligen Bundesländer
sind dabei grundlegend zu beachten.
Niedergrumbacher Str. 3a
12
01723 Grumbach
4
(1)
Holzpellet-Heizkessel UK P 20 J
(2)
externer Fallrohrschlauch
(3)
externe Förderschnecke
(4)
Vorratsbehälter/Silo
(5)
Vorratsstutzen
(6)
Brenner
Bild 2
Tel: 035 204 / 655 30
info@ullmann-haustechnik.com
Fax: 035 204 / 655 40
info@ullmann-kessel.com
www.ullmann-kessel.com
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Aufstellung und Platzbedarf

Die Aufstellung des Holzpellet-Heizkessels UK P 20 J muss in einem separaten Raum, welcher
ausschließlich für Heizungszwecke genutzt wird, erfolgen. Dieser Raum muss die Anforderungen
der Feuerungsverordnung an Heizräume für Kessel mit einer Nennwärmeleistung von weniger
als 50kW erfüllen. Die aufstellung des Heizkessels in bewohnten Räumen ist nicht zulässig.
Der Aufstellungsraum muss mit einer für die sicher Bedienung, Reinigung und Wartung aller
Komponenten der Heizungsanlege ausreichenden Beleuchtungsanlage ausgerüstet sein. Bei der
Wahl des Aufstellungsortes ist die Zustimmung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.
Die Installation des Holzpellet-Heizkessels UK P 20 J ist durch einen
autorisierten Fachhandwerker durchzuführen.
Die Installation des Holzpelletkessels UK P 20 J (Heizungsanlage, Elektro-
anschluss, sicherheitstechnische Ausrüstung) muss dem jeweiligen aktu-
ellen Stand der Technik entsprechen. Es sind die einschlägigen Normen und
Bauamtlichen Vorschriften einzuhalten. Unter anderem gelten die FeuVo.,
BilmSchV., VDE-Richtlinien, EN 303-5 und für die Heizungsanlege DIN 4751.
Die erforderlichen Genehmigungen sind durch den zuständigen
!
Bezirksschornsteinfeger einzuholen.
Der Aufstellungsort bzw. Aufstellungsplatz muss den sicherheits- und brandschutztechnischen
Richtlinien entsprechen. Dies gilt auch für Maßnahmen zur notwendigen Be- und Entlüftung des
Raumes und der abgasseitigen Anbindung.
Sollte der Aufstellungsort des Holzpellet-Heizkessels UK P 20 J mit Hilfe von Ventilatoren
(Wohnungslüftung, Küchendunstabzugshauben) entlüftet werden, müssen zusätzlich die
Beurteilungskriterien des Bundesverbandes der Schornsteinfeger zwingend eingehalten werden.
Bei dem gemeinsamen Betrieb des Holzpellet-Heizkessels UK P 20 J mit
einer Wohnungslüftungsanlage ist unbedingt eine separate Luftzufuhr zu
installieren.
Der Aufstellungsplatz muss frostsicher sein, einen festen nicht brennbaren Untergrund aufweisen
und den statischen Belastungen standhalten (Gesamtgewicht ca. 330kg). Lassen sie ggf. die
baulichen Bedingungen vom Fachmann prüfen.
Im Bereich der Kesseltüren, ist mit höheren Temperaturen während des Betriebes zu rechnen.
Ein ausreichender Abstand zu umliegenden Gegenständen ist einzuhalten.
Bestehen die Gebäudewände aus brennbaren Baustoffen, müssen die Brandschutzvorschriften
nach FeuVo eingehalten werden. Dabei darf der Holzpellet-Heizkessels UK P 20 J im
Nennlastbetrieb eine maximale Temperatur von 85°C nicht überschreiten.
Wir empfehlen eine Dämmung der umliegenden Wände mit mineralischen
i
Baustoffen der Baustoffklasse A.
Für die Anforderungen an den Aufstellungsraum, bezüglich baulicher
Beschaffenheit und der Be- und Entlüftung, gelten die Bauvorschriften der
!
jeweiligen Länder. In Deutschland gilt die Feuerzugsverordnung (FeuVo) der
jeweiligen Bundesländer.
Niedergrumbacher Str. 3a
Tel: 035 204 / 655 30
01723 Grumbach
Fax: 035 204 / 655 40
UK P 20 J
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