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Rauchabzug Des Kessels; Brandschutz Bei Installierung Und Verwendung Von Wärmeverbrauchern - ATMOS P-Serie Bedienungsanleitung

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9. Rauchabzug des Kessels

Die Rauchgasleitung muß in den Luftkanal des Schornsteins münden. Kann der Kessel nicht
direkt an den Luftkanal des Schornsteins angeschlossen werden, sollte der entsprechende Aufsatz der
Rauchgasleitung je nach Möglichkeit so kurz wie möglich, jedoch nicht länger als 1 m ohne zusätz-
liche Brennfläche sein. In Richtung des Schornsteins muß
dieser Aufsatz steigen. Die Rauchgasleitungen müssen me-
chanisch fest, gegen das Durchdringen von Abgasen dicht
und innen zu reinigen sein.
Die Rauchgasleitungen dürfen nicht in fremden Woh-
nungs- oder Nutzräumen verlegt werden.
Der Innendurchmesser der Rauchgasleitung darf nicht
größer als der Innendurchmesser des Kesselfuchses sein
und darf sich in Richtung des Schornsteins nicht verjüngen.
Die Verwendung von Rauchgasknien ist nicht angemessen.
1 - Abgasthermometer
2 - Reinigungsöffnung
3 - Drosselklappe (Schornsteinzugbegrenzer)
INFO - Im Falle großen Schornsteinzugs ist in den Rauchabzug die Drosselklappe /3/, oder
der Schornsteinzugbegrenzer, siehe Preisliste ATMOS, zu installieren.
10. Brandschutz bei Installierung und Verwendung von Wärmever-
brauchern
Sicherheitsabstände
Bei der Installation des Kessels muß der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens
200 mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der
Nähe von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die Brennbarkeit-
sklassen sind in Tabelle Nr. 1 angeführt).
Der Sicherheitsabstand (200 mm) muß verdoppelt werden, wenn sich der Kessel und die Rauch-
gasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse C3 befinden (siehe Tabelle Nr. 1).
Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die Brennbarkeitsklasse des brennbaren
Stoffes nicht nachgewiesen ist.
Der Sicherheitsabstand vermindert sich um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten
(Asbestplatte) verwendet werden, die nichtbrennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm
vom zu schützenden brennbaren Material befinden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder
eine Schutzblende (auf dem zu schützenden Gegenstand) muß den Umriß des Kessel und der Rauch-
gasleitungen überragen, und zwar auf jeder Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der oberen
Fläche des Kessels mindestens um 300 mm. Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind auch
die Einrichtungsgegenstände aus brennbaren Materialien zu versehen, sofern der Sicherheitsabstand
14 - DE
Bedienungsanleitung - DE
www.atmos.cz

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