zwischen Antenne und Körper des Nutzers eingehalten werden.
Dieses Gerät entspricht den Anforderungen von Abschnitt 15 der
FCC-Bestimmungen. Für den Betrieb gelten die folgenden zwei Bedingungen: (1)
dieses Gerät darf keine schädlichen Interferenzen verursachen; (2) dieses Gerät muss
jede empfangene Störung tolerieren, auch solche Störungen, die unerwünschte Funk-
tionen verursachen können.
Bei Änderungen oder Umbauten, die nicht ausdrücklich von der für die Konformität
verantwortlichen Partei genehmigt wurden, kann der Benutzer die Berechtigung zum
Betrieb des Geräts verlieren.
FCC-Erklärung zur Strahlenbelastung
Diese Geräte entsprechen den von der FCC festgelegten Grenzwerten für die Strah-
lenbelastung in einer nicht kontrollierten Umgebung. Bei der Installation und Ver-
wendung dieser Geräte sollte ein Abstand von mindestens 20 cm zwischen der Strah-
lungsquelle und Ihrem Körper eingehalten werden.
Dieser Sender darf nicht in der Nähe von oder in Verbindung mit Antennen oder an-
deren Sendern betrieben werden.
R&TTE-Konformitätserklärung
Diese Anlage entspricht allen Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EG des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 09. März 1999 über Funkanlagen und Tele-
kommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konfor-
mität (R&TTE).
Die R&TTE-Richtlinie ersetzt seit dem 08. April 2000 die Richtlinie 98/13/EEC und
hebt diese auf.