Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Obligatorische Ausrüstung; Rettungswesten; Tragbare Feuerlöscher; Pfeife, Horn - Alfastreet Marine 23SportCabin Handbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

4.4 Obligatorische Ausrüstung
Dieses Kapitel bietet eine Darstellung der Ausrüstung, welche erforderlich ist per Gesetz
und obligatorisch ist an Bord des Schiffes sowie die empfohlene Ausrüstung. Es ist sehr
wichtig, die Ausrüstung an Bord sowie die technische Eignung von einzelnen Komponenten
regelmäßig zu prüfen.
Gemäß maritimem Direktorat der Republik Slowenien ist die obligatorische Ausrüstung für
die Navigation im inshore- und geschützten Küsten-Bereich für Schiffe ohne Kabinen über
5m und Schiffe mit Kabine bis 7m Länge:
 ein Anker mit Seil oder Kette für Anker von mindestens 30m Länge,
 drei Festmacher mit kollektiver Länge von mindestens 40m und geeigneter Stärke,
 ein Hilfs-Antrieb (Motor oder Segel) oder VHS Funkstation oder drei rote Fallschirm-
Raketen,
 Handpumpenschöpfer,
 Lichter und Tagsignale gemäß den Vorschriften zur Vermeidung von Kollisionen auf
See, ein konkaver Spiegel (für Speed-Boote, verwendet für Wasserschifahren),
 drei rote Fackeln,
 ein Kompass,
 Rettungswesten in der selben Anzahl wie die Personen an Bord des Bootes.
Für mehr Informationen über Regeln und obligatorische Ausrüstung konsultieren Sie bitte
Ihre lokalen Behörden (Hafen-Behörde,
4.4.1

Rettungswesten

Wenn das Boot ausgestattet ist mit Rettungswesten, müssen ihre Anzahl und Größe der
Anzahl und den Größen der Personen an Bord entsprechen. Nur Rettungswesten mit
einem adäquaten Zertifikat können verwendet werden.
4.4.2
Tragbare Feuerlöscher
Das Schiff kann (oder, wenn erforderlich per Gesetz oder lokaler Rechtsprechung, muss
es) ausgestattet sein mit einem tragbaren Trockenpulver-Feuerlöscher, welcher periodisch
geprüft werden muss durch eine autorisierte Person oder Organisation.
4.4.3

Pfeife, Horn

An Bord des Schiffes müssen Sie ein Klangwerkzeug, wie eine Pfeife oder Horn, haben,
um andere vor Ihrer Anwesenheit zu warnen, wenn die Sicht reduziert ist.
4.4.4

Visuelle Warnwerkzeuge

Wenn Sie auf See navigieren, müssen Sie drei Warnwerkzeuge an Bord haben, welche bei
Tag oder Nacht verwendet werden können (drei rote Fackeln oder Signalraketen). Die
Signalwerkzeuge müssen über ein geeignetes Zertifikat verfügen, sie dürfen nicht
abgelaufen sein und sie müssen an einem trockenen und dunklen Ort aufbewahrt werden.
23SPORT_CABIN - Handbuch
Ministerium für maritime Angelegenheiten).
www.alfastreet-marine.com
17

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis