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Bedingungen Für Den Aufstellraum Und Die Umgebung; Bedingungen Für Den Brennstoff - Buderus GB125 Installations- Und Wartungsanleitung

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3.2.2 Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen
Gebläse, die dem Aufstellraum Luft entnehmen. –
Kleintiere
Brandschutz
Hochwasser
Tab. 8 Aufstellraum und Umgebung
3.2.3 Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Zuluftquerschnitt für Verbrennungsluft von
außen bei raumluftabhängiger Betriebsweise
(aufgeteilt auf höchstens 2 Öffnungen)
Tab. 9 Landesspezifische Anforderungen für raumluftabhängigen Betrieb beachten!
Für den raumluftunabhängigen Betrieb  Kapitel 3.7, Seite 12
3.2.4 Bedingungen für den Brennstoff
Betriebsbedingungen
Zulässige Brennstoffe für Heizkessel mit
Ölbrenner Logatop
Verunreinigungen
Tab. 10 Brennstoffe
Logano plus GB125 – 6 720 804 973 (2013/03)
Bemerkungen – Präzisierung der Anforderung
+5 bis +40 °C
max. 90 %
Keine Taupunktbildung oder Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
Während des Betriebes darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum
auftreten, z. B.:
• Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und Flugsa-
menbelastung aufweisen, ggf. ist der Zutritt über Luftsiebe zu verhindern, z.
B.:
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und Wege.
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- bzw. Verarbeitungsbereichen,
z. B. Steinbrüchen, Bergwerken etc.
• Flugsamen von Korbblütlern
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindun-
gen sein.
• Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig machen und ver-
schließen. Falls dies nicht möglich ist, muss die Verbrennungsluft aus Bereichen
herangeführt werden, die nicht durch Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen
verunreinigt sind.
Zu beachten sind:
• Buderus Katalog Heiztechnik Deutschland, Arbeitsblatt K 3 im Katalog
Während des Brennerbetriebes darf keine mechanische Luftfördereinrichtung
betrieben werden, die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
• Dunstabzugshaube
• Wäschetrockner
• Lüftungsgeräte
Der Aufstellraum und im Besonderen die Zuluftöffnungen sind gegen das Eindrin-
gen von Kleintieren zu schützen, z. B. durch Luftgitter.
Die Abstände zu brennbaren Baustoffen sind gemäß örtlicher Vorschriften einzu-
halten. Ein Mindestabstand von 40 cm ist grundsätzlich einzuhalten. Brennbare
Stoffe und brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.
Bei akuter Hochwassergefahr ist der Heizkessel rechtzeitig vor dem Wassereintritt
von der Brennstoff- und Netzspannungsversorgung zu trennen. Mit Wasser in
Berührung gekommene Bauteile, Brennerkomponenten, Regel- und Steuereinrich-
tungen müssen vor der Wiederinbetriebnahme erneuert werden.
Kesselleistung (bei mehreren
Kesseln = Gesamtleistung)
< 50 kW
> 50 kW
Bemerkungen – Präzisierung der Anforderung
Heizkessel mit eingebautem Ölbrenner dürfen nur mit Heizöl EL betrieben werden.
Die kinematische Viskosität des Öls darf max. 6 mm
entspricht in Redwood-I 41,0 s (GB) bzw. Sayboldt 45,5 s (USA).
Wenn ein qualitativ schlechteres Öl zum Einsatz kommt, ist der Wartungs-/Reini-
gungszyklus entsprechend zu verkürzen.
Technisch frei von Verunreinigungen (wie z. B. Staub, Nebel, Flüssigkeit), d. h. der
dauerhafte Betrieb führt zu keinen Ansammlungen, die Querschnittsverengungen
in Armaturen, Sieben und Filtern verursachen.
Technische Daten
2
Zuluftquerschnitt in cm
(freie Strömungsfläche)
2
mind. 150 cm
2
mind. 150 cm
und zusätzlich 2 cm
das über 50 kW hinausgeht
2
/s (bei 20 °C) betragen. Dies
3
2
je kW,
9

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