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Oranier KFI 2041 06-0 Gebrauchsanweisung Seite 18

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ORANIER-Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges
erforderlich. Für unsere ORANIER-Geräte leisten wir unabhängig von den Verpflichtungen des
Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehenden
Bedingungen Werksgarantie:
Die ORANIER-Garantie erstreckt sich auf die unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw.
der beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile, die
Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen. Übernommen werden dabei sämtliche
direkten
Lohn-
und
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.
Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der
durch Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2.
Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem
Anschluß, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen ORANIER-Einbauvorschriften
und Betriebsanleitungen nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen
sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Emaille und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des ORANIER-
Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden (diese müssen
entsprechend den Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht
werden)
sowie
Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht unter diese Werksgarantie.
3.
Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich die Garantiezeit weder für das
ORANIER Gerät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4.
Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur oder über einen Austausch des
Gerätes entscheidet unser Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit nicht anders
vereinbart, ist unsere Kundendienstzentrale zu benachrichtigen. Die Reparatur wird in der
Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kundendienstwerkstatt durchgeführt. Zur
Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen, dass keine Beschädigungen an
Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5.
Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht
berechnet.
6.
Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten und deren Teile, die verursacht wurden
durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und
Benutzung
(z.B.
Kondenswasser, Überhitzung). Haarrißbildung bei emaillierten oder kachelglasierten Teilen ist
kein Qualitätsmangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungsanleitung, der jeweils geltenden
baurechtlichen allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zuständigen Behörden, Gas- und
Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Darunter fallen auch Mängel an den Abgasleitungen
(Ofenrohr, ungenügender oder zu starker Schornsteinzug) sowie unsachgemäß ausgeführte
Instandhaltungsarbeiten, insbesondere Vornahme von Veränderungen an den Geräten, deren
Armaturen und Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle und Heizöl gefeuerten Geräten;
ungeeigneter
Gasbeschaffenheit
ungewöhnlichen Spannungsschwankungen gegenüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch verursachter Überhitzung der Geräte,
unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Pflege, unzureichender Reinigung der Geräte
oder ihrer Teile; Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
Materialkosten,
Einstellungs-,
Schäden
durch
Abschrecken
und
die
zur
Beseitigung
Einregulierungs-
mit
Wasser,
Gasdruckschwankungen
18
dieses
Mangels
und
Umstellarbeiten
überlaufende
bei
Gasgeräten;
anfallen.
an
Speisen,

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