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Saro Race 125er Betriebsanleitung Seite 7

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die Nichtverwendung von Original-
Ersatzteilen . -
Steinschlag, Hagel, Streusalz,
Industrieabgase, mangelnde Pflege,
ungeeignete Pflegemittel usw.
entstanden sind.
-
folgende Bauteile, ausgenommen
eindeutige Material- bzw.
Herstellungsfehler (z .B . Bruch,
falscher Zusammenbau):
-
Bauteile, die während der normalen
Wartungs arbeiten ausgewechselt
werden, wie z.B. Luftfilter, Öl,
Zündkerze, Bremsflüssigkeit .
-
Bauteile, die der Abnutzung
unterliegen, wie z.B.
Kupplungsscheiben, Bremsbeläge,
Variator, Fliehkraftmassen (Rollenkerne,
Keilriemen), Kabel, Lampen,
Sicherungen, Sitzbankdichtungen,
Aufkleber, Auspuff, Reifen, Batterie,
Ständer, Sitze, Anlasserfreilauf,
Bremszug, Gaszug, Stoßdämpfer,
Tachowelle .
-
Nicht unter die Gewährleistung fallen
Kosten für Wartungs-, Überprüfungs-
und Säuberungsarbeiten .
I .
Es können kein
Gewährleistungsansprüche geltend
gemacht werden für Mängel, die im
ursächlichen Zusammenhang mit der
nicht oder nicht termingerecht
ausgeführten Inspektion stehen.
II .
Der Anspruch auf Gewährleistung
berechtigt den Kunden nur, die
Beseitigung des Mangels zu verlangen.
Ansprüche auf Wandlung oder
Minderung gelten erst nach mehreren
Fehlschlägen der Nachbesserung .
Gewährleistungsbedingungen
Schäden, die durch
III .
Die Prüfung und Entscheidung über
einen Gewährleistungsanspruch
obliegt dem Hersteller.
IV . Ersatz eines mittelbaren oder
unmittelbaren Schadens wird nicht
gewährt.
6 .
Gewährleistungsansprüche werden
nur dann berücksichtigt, wenn sie
unverzüglich nach Feststellung des
Mangels bei der Ultima GmbH
erhoben werden.
7 .
Durch eine ausgeführt
Gewährleistung wird die
Gewährleistungsdauer weder
erneuert noch verlängert.
8 .
Die Gewährleistungsbedingungen
gelten nur innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland.
9 .
Andere als die vorstehend
aufgeführten Abmachungen sind
nur dann gültig, wenn sie vom
Hersteller schriftlich bestätigt
worden sind.
10.
Bei technischen Fragen oder im
Gewährleistungsfall steht Ihnen
unsere Service-Hotline zur
Verfügung.
11.
Bei Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ist der
Kaufbeleg vorzulegen und die
vorgeschriebenen Inspektionen
nachzuweisen .
Andere als die vorstehend aufgeführte
Abmachungen sind nur dann gültig, wenn
sie vom Hersteller schriftlich
bestätigt sind.
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