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Ausstrahlung Von Funkfrequenzen; Fcc-Bestimmungen; Fax-Kennzeichnung - Samsung Serie scx-4300 Benutzerhandbuch

Multifunktionsdrucker
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AUSSTRAHLUNG VON FUNKFREQUENZEN

FCC-Bestimmungen

Bei Tests wurde festgestellt, dass dieses Gerät den Grenzwerten eines digitalen Geräts der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Bestimmungen
entspricht. Diese Grenzwerte sind so definiert, dass sie ausreichenden Schutz gegen störende Interferenzen in einer Wohnumgebung
gewährleisten. Von diesem Gerät wird Energie in Form von Funkfrequenzen erzeugt, verwendet und womöglich ausgestrahlt, die, falls das
Gerät nicht ordnungsgemäß installiert und verwendet wird, zu Störungen des Funkverkehrs führen kann. Es kann nicht garantiert werden,
dass in einer bestimmten Installation keine Interferenzen auftreten. Falls dieses Gerät den Rundfunk- oder Fernsehempfang stört, was durch
Aus- und Einschalten des Geräts festgestellt werden kann, wird dem Benutzer empfohlen, die Störungen durch eine oder mehrere der
folgenden Maßnahmen zu korrigieren:
Empfangsantenne anders ausrichten oder an einem anderen Ort anbringen.
Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfangsgerät erhöhen.
Gerät an einen anderen Stromkreis als den des Empfangsgeräts anschließen.
Vertragshändler oder Rundfunk-/Fernsehtechniker um Hilfe bitten.
Am Gerät vorgenommene Änderungen, die von dem für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlichen Hersteller nicht ausdrück-
lich genehmigt wurden, können die Betriebserlaubnis des Geräts erlöschen lassen.
Kanadische Bestimmungen zu Funkstörungen
Dieses digitale Gerät erfüllt die Grenzwerte der Klasse B für Funkstörungen durch digitale Geräte, wie sie in der Norm für Interferenzen
verursachende Geräte, „Digital Apparatus", ICES-003, der kanadischen Industrie und Wissenschaft festgelegt wurden.
Cet appareil numérique respecte les limites de bruits radioélectriques applicables aux appareils numériques de Classe B prescrites dans la
norme sur le matériel brouilleur: „Appareils Numériques", ICES-003 édictée par l'Industrie et Sciences Canada.

FAX-KENNZEICHNUNG

Gemäß der Verfügung im amerikanischen „Telephone Consumer Protection Act" von 1991 ist es nur dann rechtmäßig, einen Computer oder
ein anderes elektronisches Gerät (einschließlich Faxgerät) zum Versenden von Nachrichten zu verwenden, wenn am oberen oder unteren
Rand jeder übertragenen Seite bzw. auf der ersten Seite der übertragenen Nachricht die folgenden Informationen deutlich erkennbar vermerkt
sind:
(1) Datum und Uhrzeit der Übertragung
(2) Kennung des Unternehmens bzw. einer anderen Einrichtung oder der Einzelperson, die diese Nachricht versendet hat; und
(3) Rufnummer des Faxgeräts, Unternehmens bzw. einer anderen Einrichtung oder der Einzelperson.
Die Telefongesellschaft kann Änderungen an ihren Einrichtungen, Geräten, Abläufen oder Verfahren vornehmen, die den Betrieb dieses
Geräts beeinträchtigen können, wenn eine solche Maßnahme vertretbar und für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erforderlich ist und
nicht den Regeln und Bestimmungen aus FCC Teil 68 widersprechen. Wenn es vorhersehbar ist, dass solche Maßnahmen dazu führen, dass
die Telekommunikationseinrichtungen des Kunden nicht mehr kompatibel mit den Einrichtungen der Telefongesellschaft sind oder
Änderungen an den Telekommunikationseinrichtungen durchgeführt werden müssen oder die Nutzung oder Leistung auf anderen Weise
materiell betroffen ist, muss der Kunde schriftlich in angemessener Weise von den Änderungen in Kenntnis gesetzt werden, damit der Kunde
die Möglichkeit hat, den Dienst ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten.
9_Sicherheitsinformationen

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