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Garantieurkunde Schweiz - Gigaset C610A IP Bedienungsanleitung

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Kundenservice & Hilfe

Garantieurkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen ein-
geräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen –
soweit im Lieferumfang enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche
sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu
machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset Communications über.
u
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist
die Gigaset Communications Schweiz GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn,
Switzerland.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind aus-
geschlossen. Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden auf-
gespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaf-
tet wird, z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem
Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Com-
munications wird den Kunden hierüber vorab informieren.
u
Gigaset Communications behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch
ein Subunternehmen ausführen zu lassen. Anschrift siehe www.gigaset.com/
ch/service
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vor-
stehenden Regelungen nicht verbunden.
u
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel.
0848 212 000.
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